Siegrist Ulrich · Nationalrat · 2002-09-18
Siegrist Ulrich · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-09-18
Wortprotokoll
Mag sein, dass jetzt etwas viel Aufregung und Angst wegen dieses neuen Instrumentes entstanden ist. Ich wiederhole deshalb noch einmal: Wir sind für den Einsatz dieses Instrumentes! Wir sind auch für einen weit gefassten Katalog. Aber wir sind der Meinung, dass das Parlament, wenn es die Verantwortung für dieses neue Instrument trägt, auch selber die Verantwortung dafür übernehmen soll, wo und in welchen Bereichen es eingesetzt werden kann. Kataloge wird es so oder so geben. Die Frage aber lautet, ob die Kataloge vom Parlament festgesetzt werden, ob sie ins Gesetz gehören oder ob nachher jeder seine Kataloge selber festlegen kann.
In diesem Sinne unterstützen wir den weiter gefassten Antrag der Kommissionsmehrheit und lehnen den Antrag der Minderheit I - die Einschränkung - ab. Wir sind der Meinung, dass das Instrument auch beim einfachen Diebstahl eingesetzt werden soll. Über den Antrag Wasserfallen haben wir in der Fraktion noch nicht gesprochen. Ich persönlich habe keine Mühe, dem Antrag Wasserfallen ebenfalls zu folgen. Ich will diese Möglichkeit schaffen, aber ich will auch dabei bleiben, dass wir die Verantwortung dafür tragen.
[PAGE 1246] Mit dem Antrag der Minderheit II (Gutzwiller) würden wir demgegenüber die Verantwortung weitgehend von uns weisen. Mit dem von ihm unterstützten Entwurf des Bundesrates würden wir stattdessen eine Generalklausel wählen. Jetzt müssen wir uns bewusst werden, was diese Generalklausel bedeutet: Zu den Vergehen gehören alle Delikte, die mit Gefängnis oder auch nur mit "Busse und Gefängnis" bestraft werden können. Viele einfache Delikte, die an sich in der Regel mit einer Busse bestraft würden, gelten halt ebenfalls als Vergehen, wenn alternativ auch eine Gefängnisstrafe möglich wäre. Solche Bestimmungen haben wir im Verwaltungsstrafrecht, im Strassenverkehrsrecht und in andern Gesetzen, die wir gar nicht alle überblicken können, in rohen Mengen.
Wir wollen doch den Bürgerinnen und Bürgern nicht zumuten, dass ihre Profile nur deswegen in eine Informationsdatenbank aufgenommen werden, weil sie zur falschen Zeit zufällig am falschen Ort gestanden sind. Mit der Version der Mehrheit behindern wir in keiner Weise die Fahndung dort, wo es darauf ankommt. Dieser Katalog ist beileibe ein sehr langer, ein sehr weiter Katalog. Wir übernehmen die Verantwortung dafür, aber wir wollen nicht mit einer Generalklausel das Ganze unsichtbar und unkontrollierbar machen. Die Öffentlichkeit soll sehen, was erlaubt ist und was nicht erlaubt ist.
Ich bitte Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen.