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Burkart Thierry · Nationalrat · 2019-06-19

Burkart Thierry · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2019-06-19

Wortprotokoll

Auch an dieser Stelle zuhanden des Amtlichen Bulletins: Ich bin Kommissionsberichterstatter, aber lege meine Interessen offen. Ich bin Vizepräsident des TCS und Präsident der TCS-Sektion Aargau.

Diese Vorlage, "Nationalstrassen 2020-2023, Ausbauschritt 2019 für die Nationalstrassen und Verpflichtungskredit. Zahlungsrahmen", haben wir in diesem Rat als Erstrat am 11.[NB]März 2019 beraten. Der Nationalrat hat zu den Anträgen des Bundesrates zusätzlich folgende Projekte aufgenommen: Umfahrung La Chaux-de-Fonds; Umfahrung Näfels; Bodensee-Thurtal-Strasse; die Lückenschliessung Zürcher-Oberland-Autobahn und den Muggenbergtunnel. Der Ständerat hat die Vorlage bzw. die Beschlüsse des Nationalrates am 6. Juni 2019 beraten. Er ist den nationalrätlichen Beschlüssen grundsätzlich gefolgt, mit Ausnahme der zusätzlichen Projekte Bodensee-Thurtal-Strasse, Lückenschliessung Zürcher-Oberland-Autobahn und Muggenbergtunnel.

Die KVF hat an ihrer gestrigen Sitzung beraten und beantragt dem Rat, den Beschlüssen des Ständerates zu folgen und die Differenzen zu bereinigen. Damit könnte die Vorlage am Freitag zur Schlussabstimmung gebracht werden, und die Projekte könnten alsdann umgesetzt werden. Ein Nein zu den vorgenannten Projekten, namentlich Bodensee-Thurtal-Strasse, Lückenschliessung Zürcher-Oberland-Autobahn und Muggenbergtunnel, ist kein definitives Nein zu diesen Projekten. Aber der Gesetzgeber, das Volk und die Stände haben mit dem NAF ein transparentes, standardisiertes Verfahren in Zusammenarbeit mit den Kantonen festgelegt. Nur diejenigen Projekte, die gewisse Kriterien erfüllen - zum Beispiel muss ein Projekt nahe der Baureife sein -, werden in einen Ausbauschritt aufgenommen. Damit werden Zufälligkeiten verhindert und wird Willkür ein Riegel geschoben. Die vorgenannten Projekte - Bodensee-Thurtal-Strasse, Lückenschliessung Zürcher-Oberland-Autobahn und Muggenbergtunnel - erfüllen nach Ansicht der Fachleute, aber auch nach Ansicht des Ständerates sowie der vorberatenden Kommission unseres Rates diese Anforderung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht. Sie können daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht ins Programm aufgenommen werden. Allerdings können sie, sofern sie die Kriterien dereinst erfüllen, dann in einem künftigen Ausbauschritt entsprechend berücksichtigt werden.

Die Kommission beantragt mit 15 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen, den Anträgen des Ständerates zu folgen, die Differenzen zu bereinigen und damit die Vorlage am Freitag in die Schlussabstimmung zu bringen.