Lexipedia

Siegrist Ulrich · Nationalrat · 2002-09-18

Siegrist Ulrich · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-09-18

Wortprotokoll

Mit der vorliegenden Problematik beschäftigt sich unser Parlament seit zehn Jahren. Damals wurde die Parlamentarische Initiative Loeb eingereicht, in der Folge noch eine Parlamentarische Initiative Sandoz. Der Nationalrat gab im Dezember 1994 beiden Vorstössen Folge; er ist aber im Dezember 1999 auf die Vorlage in der zweiten Phase nicht eingetreten.

Dies löste neue Aktivitäten aus: Erstens reichte Ständerat Marty Dick Ende 1999 eine neue Parlamentarische Initiative mit einem ausformulierten Entwurf ein. Der Ständerat gab ihr Folge und stimmte dem vorliegenden Entwurf zu. Über diesen Entwurf haben wir heute zu befinden. Zweitens wurden im Jahre 2000 die beiden Volksinitiativen eingereicht.

Die Kommission für Rechtsfragen beantragt Ihnen einstimmig bei einer Enthaltung, der Parlamentarischen Initiative Marty Dick entsprechend dem Beschluss des Ständerates Folge zu geben, und sie beantragt Ihnen ebenso klar, die beiden Volksinitiativen zur Ablehnung zu empfehlen.

Das Spannungsfeld hinter der zu lösenden Problematik besteht letztlich im Umstand, dass unsere Rechtsordnung - etwas vereinfachend gesagt - auf den beiden Polen Subjekt und Objekt aufgebaut ist. Jedes Wesen ist rechtlich gesehen eines von beidem. Die Lebenswirklichkeit des Menschen und der Kreatur kennt demgegenüber eine grosse Vielfalt von Zwischenformen, Beziehungsnetzen und Lebenszusammenhängen, die sich in die etwas simple Polarität Subjekt/Objekt nicht adäquat einordnen lassen. Für das Tier haben wir mit der Parlamentarischen Initiative Marty Dick eine Form vor uns, bei der erstens das Tier nicht Mensch und auch nicht Rechtssubjekt wird, bei der aber zweitens die besonderen Empfindungszusammenhänge und Wechselwirkungen zwischen Mensch und Tier erfasst und adäquat geregelt werden.

Die Grundanliegen der beiden Volksinitiativen gehen in die gleiche Richtung, aber die beiden Initiativen streben eine Regelung auf Verfassungsstufe an, was nicht zweckmässig und auch nicht notwendig ist. Die zweite der beiden Volksinitiativen - die Volksinitiative "Tiere sind keine Sachen!" - sieht darüber hinaus auch die Schaffung von Anwälten für die Tiere vor, ein Anliegen, das ohnehin umstritten ist, das aber - wenn man es schon einführen möchte - auch auf Gesetzesstufe eingeführt werden könnte. Einzelne Kantone haben das getan.

Indem wir der Parlamentarischen Initiative Folge gegeben haben, haben wir alle anderen wesentlichen materiellen Anliegen, auch der Initianten der Volksinitiativen, weitgehend erfüllt. Mit der vorliegenden Lösung werden die Tiere nicht vermenschlicht, aber sie werden in ihrer Empfindungs- und Leidensfähigkeit verstanden und sind eben nicht eine Sache wie etwa eine Kiste, ein Tisch oder ein Stuhl. Das Tier hat Stimmungen und steht mit diesen in Wechselwirkungen zum Menschen.

Der Entwurf versucht dies zum Ausdruck zu bringen, gleichzeitig aber auch Schranken zu setzen. Die einzelnen Bestimmungen ändern die Vorschriften des Erbrechtes, die Vorschriften bei Verlust oder Fund, das Schadenersatzrecht und letztlich auch das Schuldbetreibungsrecht mit der Unpfändbarkeit. Es ist also eine Vorlage, die querdurch verschiedene Gesetze ändert. Der Unterschied zwischen Haustieren und Nutztieren - dieser Unterschied ist sehr wichtig - wird dadurch zum Ausdruck gebracht, dass immer wieder die Formulierung "Tiere, die im häuslichen Bereich und nicht zu Vermögens- oder Erwerbszwecken gehalten werden" verwendet wird. Damit ist diese wesentliche Abgrenzung im Gesetzestext ganz klar vorgenommen.

Wir haben auch eine klare Abgrenzung zum Tierschutzgesetz. Die laufende oder allenfalls anlaufende Revision des Tierschutzgesetzes wird von dieser Vorlage nicht erfasst. Wir haben hier also eine klare Unterscheidung, wir bestimmen heute nicht über Tierschutzvorschriften.

Im Ständerat ist die Initiative Marty Dick einstimmig gutgeheissen worden, in der vorberatenden Kommission des Nationalrates mit 17 gegen 0 Stimmen bei einer Enthaltung. Namens der Kommission empfehle ich Ihnen, der Initiative ebenfalls Folge zu geben und die beiden Volksinitiativen zur Ablehnung zu empfehlen.