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Schilliger Peter · Nationalrat · 2019-06-19

Schilliger Peter · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2019-06-19

Wortprotokoll

Ich darf Ihnen die Haltung der FDP-Liberalen Fraktion zu den Differenzen im Jagdgesetz deklarieren. Ich kann Ihnen auch mitteilen, dass sämtliche Anträge, die ich formuliere, jeweils von einer grossen Mehrheit der Fraktion unterstützt werden - also nicht Einigkeit, aber eine grosse Mehrheit.

Ich fange bei Artikel 4 an, wo es um die Anerkennung und die Mindestanforderung für eine Jagdberechtigung geht. Wir sind der Meinung, dass das Konzept des Bundesrates richtig ist, dass eine gegenseitige Anerkennung möglich sein soll, dass der Wissensstand eine Mindestvorgabe sein soll und damit auch eine überregionale, also eine gesamtschweizerische Ausbildung stattfinden kann. Ich denke, hier darf man auch von Bildungseffizienz sprechen. Auch hier soll man das anwenden. Der Jäger ist in der heutigen Zeit ja selten noch ortsgebunden wie früher, sondern er ist Gastjäger und geht in andere Regionen usw. Diese gegenseitige Anerkennung bildet sicher dann auch die Grundlage dafür, dass der Wissensstand einer Mindestvorgabe entspricht und gefördert wird.

In Artikel 7a Absatz 1 Buchstabe bter geht es darum, ob die Kantone die Möglichkeit einer Bestandesregulierung von geschützten Arten - nicht einer Ausrottung, wie es Kollege Girod vorhin formuliert hat - haben. Auch wir sind der Meinung, dass der Biber im Gegensatz zu den Steinböcken und Wölfen, die ja hier aufgeführt sind, nicht auf diese Liste gehört. Wir waren bei der ersten Lesung bereits dieser Meinung. Wir sind froh, dass der Ständerat auf seinen Entscheid zurückgekommen ist, und unterstützen in diesem Sinne die Einzelanträge Girod und Müller-Altermatt.

Bei Artikel 7a Absatz 3 geht es um die Frage, ob Finanzhilfen auf der Grundlage von Programmvereinbarungen gewährt werden können. Die Frage, ob da Widersprüche vorliegen, wie es vorhin formuliert wurde, oder nicht, kann ich nicht bis ins letzte Detail beantworten. Aber den Grundsatz, dass Finanzhilfen mit einer Programmvereinbarung gekoppelt werden können, finden wir richtig. In diesem Sinne unterstützen wir hier die Mehrheit.

Dann kommt Artikel 11 Absatz 5. Das wurde ja vorhin in der Diskussion und vor allem auch in der Fragestellung breit aufgegriffen. Ich bin kein Jäger, ich bin kein Agrarspezialist, aber gemäss den Meinungen und Informationen, die ich gehört habe, bedeutet die Bestimmung, dass es hier nur um die eidgenössischen Jagdbanngebiete geht und in diesen praktisch keine Nutztiere wie Schafe vorhanden sind. In diesem Sinne und auch im Wissen, dass ein Wolf ein wesentlich grösseres Jagdrevier oder Einzugsgebiet als die vorhandenen Banngebiete beansprucht, halten wir es für richtig, dass in diesen Jagdbanngebieten der Wolf nicht gejagt werden soll. Er befindet sich dann in der Regel in der richtigen Umgebung und soll eben die Möglichkeit haben, dort zu leben. In diesem Sinn unterstützen wir hier bei Artikel 11 Absatz 5 die Mehrheit.

Dann noch zu Artikel 13 Absatz 4: Hier unterstützen wir die Minderheit. Es geht um die Frage, wer da alles angehört wird, ob die "betroffenen Kreise" vom Bundesrat, also vom zuständigen Departement, auch angehört werden oder nur die Kantone. Hier sind wir für eine offene Haltung und der Meinung, dass man Prozesse strukturieren und für die "betroffenen Kreise" - das werden ja nicht immer die gleichen sein - diese systematische Einbindung auch machen kann. In diesem Sinne unterstützen wir die Minderheit.

Wenn Sie unsere Empfehlungen auch nachvollziehen und unterstützen können, würde uns dies freuen.

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