Semadeni Silva · Nationalrat · 2019-06-19
Semadeni Silva · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-06-19
Wortprotokoll
Die SP-Fraktion hat das Resultat der ersten Lesung abgelehnt. Die Revision geht weit über das ursprüngliche Ziel des pragmatischen Umgangs mit dem Wolf hinaus. Das geänderte Gesetz führt dazu, dass nicht nur Wölfe, sondern auch andere Wildtiere und Vögel vorsorglich reguliert, das heisst dezimiert werden können - ohne dass sie grossen Schaden angerichtet haben und ohne die Pflicht zu Präventionsmassnahmen. Die Revision wird durch die Kompetenzdelegation an die Kantone auch zu kantonalen Widersprüchen im Umgang mit den betroffenen Tierarten führen und den Artenschutz schwächen, der ja Bundesaufgabe ist.
Radikale Wolfsgegner, die sich offen für die Wiederausrottung der zurückgekehrten einheimischen Grossraubtiere einsetzen, feiern Erfolge. In ihren Worten haben sie "sehr viel", ja sogar "den grösstmöglichen politischen Kompromiss erreicht". Falls die Natur- und Tierschutzorganisationen das Referendum ergreifen, wird es die SP unterstützen.
Nun zu den Differenzen: Es verbleiben heute lediglich fünf Differenzen, deren Ausräumung das Resultat der ersten Lesung nicht wesentlich verbessern wird.
Die SP-Fraktion ist bei Artikel 4, "Jagdprüfungen", weiterhin für den bundesrätlichen Entwurf. Betroffen sind nur wenige Prüfungsbereiche. Die Kantone behalten ihre Hoheit und bestimmen weiterhin über die wichtigsten Jagdregelungen, zum Beispiel über die Jagdpatentgebühren, die Waffentypen oder die Hegeleistungen. Aus diesem Grund bleiben wir bei Artikel 4 beim Bundesrat.
Bei Artikel 7a Absatz 1 Litera bter, den Biber betreffend, gäbe es eigentlich keine Differenz. Die Mehrheit beider Räte wollte den Biber wie den Wolf regulieren. Der Ständerat hat nun mit einem Rückkommensantrag ein staatspolitisch sehr fragwürdiges Manöver vollbracht, das wir nicht schätzen. Angesichts des drohenden Referendums hat die Chambre de Réflexion kalte Füsse bekommen und will den Biber aus taktischen Gründen nicht mehr neben dem Wolf explizit erwähnen, also nicht explizit regulieren. Die SP-Fraktion bleibt trotzdem sachlich. Wir bleiben trotzdem ehrlich und ändern unsere Meinung nicht. Der Biber ist so oder so regulierungsgefährdet, denn in Artikel 7a Absatz 1 Litera c ist er mitgemeint. Mangels Minderheitsantrag, dessen Einreichung irgendwie vergessen ging, unterstützen wir den Einzelantrag Girod.
Bei Artikel 7a Absatz 2 Litera c folgen wir hingegen dem Ständerat. Die Erhaltung angemessener Wildbestände wird bereits im Zweckartikel, in Artikel 1, erwähnt; eine Wiederholung ist völlig unnötig.
Bei Artikel 11 Absatz 5 beantragen wir mit der Kommissionsmehrheit Festhalten an der Position des Nationalrates. Jagdbanngebiete sind Wildtierschutzgebiete, aber sicher kein "Stöckli" für die Wölfe. Dort soll nicht oder nur ausnahmsweise geschossen werden und nur in begründeten Fällen - wie bei den Steinböcken, die ja in Schutzgebieten leben. Wölfe sollen in eidgenössischen Jagdbanngebieten nicht erlegt werden können - es geht nur um eidgenössische Jagdbanngebiete; diese machen im Wallis 8 Prozent des Territoriums aus und nicht 50 Prozent, wie immer wieder gesagt worden ist! Es muss klargestellt werden, dass dieser Artikel eben nicht kantonale, sondern nur die eidgenössischen Jagdbanngebiete betrifft.
Zustimmung zum Antrag der Kommissionsmehrheit beantragt die SP-Fraktion auch bei Artikel 13 Absatz 4. Das Anhören betroffener Kreise gehört zur schweizerischen Praxis und muss nicht speziell erwähnt werden.
Werden heute Differenzen aufrechterhalten, wird uns das Geschäft noch in der Herbstsession beschäftigen, denn der Ständerat will die abschliessende Differenzbereinigung - wohl auch aus taktischen Gründen im Wahljahr - nicht in den nächsten Tagen vornehmen.