Vonlanthen Beat · Ständerat · 2019-06-19
Vonlanthen Beat · Ständerat · Freiburg · CVP-Fraktion · 2019-06-19
Wortprotokoll
Diese Einführung des individuellen und kollektiven Stimmgeheimnisses würde eine Verschärfung des VegüV bedeuten. Die Minderheit lehnt dies ab, weil es vor allem praktische Probleme schaffen würde, insbesondere für grössere Gesellschaften. Der Verwaltungsrat wäre im Falle einer Einführung eines solchen Stimmgeheimnisses nicht in der Lage, seine unübertragbare Pflicht zur Vorbereitung der Generalversammlung korrekt umzusetzen. Er könnte zum Beispiel nicht die Vollmachten kontrollieren. Insbesondere wäre er ausserstande, auch etwaige Überraschungen im Vorfeld der Generalversammlung zu parieren und darauf zu reagieren, zum Beispiel auf Fehler wie Verwechslungen in der Reihenfolge der Traktanden.
Die Einführung dieses Stimmgeheimnisses stünde aber auch in Widerspruch zu der bisherigen Konzeption des VegüV: Nach Artikel 9 muss nämlich der Verwaltungsrat die Überwachung des unabhängigen Stimmrechtsvertreters sicherstellen. Diese Kontrolle würde mit diesem Absatz 4bis komplett verunmöglicht.
Ich bitte Sie also, Absatz 4bis ersatzlos zu streichen.