Teuscher Franziska · Nationalrat · 2000-03-15
Teuscher Franziska · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2000-03-15
Wortprotokoll
Das Elektrizitätsmarktgesetz, wie es jetzt vorliegt, ist ein reines Marktgesetz. Die schweizerische Strompolitik soll sich im internationalen Wettbewerb behaupten können. Dies ist auch richtig so. Es ist aber nur die eine Seite der schweizerischen Energiepolitik. Die andere Seite der Medaille ist diejenige der Umweltverträglichkeit. Daher müssen wir auch im Zweckartikel des EMG beide Seiten berücksichtigen. Deshalb beantragt Ihnen die Minderheit I, auch die "umweltverträgliche Versorgung" im Zweckartikel festzuhalten.
Der mit dem Energieartikel erfolgte Verfassungsauftrag ist Grundlage für das Energiegesetz. Sinngemäss muss er auch Grundlage für das EMG sein. Es kann nicht angehen, dass neben der Effizienzsteigerung der Elektrizitätsversorgung die anderen energiepolitischen Ziele ausgeblendet werden. Die Elektrizitätsversorgung soll darum nicht nur wirtschaftlich und sicher, sondern auch umweltverträglich sein. In der Botschaft des Bundesrates steht explizit, dass Strom auch in einem offenen Markt sparsam und rationell einzusetzen sei und dass die einheimischen und erneuerbaren Energien nicht unter die Räder kommen dürften. Wenn wir die umweltverträgliche Versorgung mit Elektrizität in den Zweckartikel des EMG aufnehmen, deklarieren wir ganz klar, dass die Wasserkraft für uns auch im liberalisierten Markt eine grosse Bedeutung hat. Dies ist nicht nur ein umweltpolitisches, sondern auch ein regionalpolitisches Anliegen. Wir tragen damit der Besonderheit der Schweiz auch im EMG Rechnung.
60 Prozent unser Stromproduktion stammen aus erneuerbaren Energien. Für die Kommissionsminderheit ist die Ergänzung mit dem Wort "umweltverträglich" keine Kleinigkeit. Der Auftrag dazu liegt aus unserer Sicht in der Bundesverfassung. Die Formulierung, wie wir sie Ihnen vorschlagen, war übrigens im ersten Entwurf des EMG so vorgesehen. Da in den folgenden Artikeln noch verschiedentlich auf die Wasserkraft und erneuerbare Energien hingewiesen wird, ist die Minderheit I davon überzeugt, dass im Zweckartikel auch der Begriff "umweltverträgliche Versorgung" enthalten sein muss.
In der Kommission hat Bundesrat Leuenberger gesagt: "Wir können diesen Antrag unterstützen." Im Namen der Minderheit I bitte ich Sie, dasselbe zu tun.