Hefti Thomas · Ständerat · 2019-06-19
Hefti Thomas · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion · 2019-06-19
Wortprotokoll
Der Minderheitsantrag entspricht einem Auftrag, den dieser Rat im Dezember seiner Kommission mitgegeben hat, nämlich Artikel 95 Absatz 3 der Bundesverfassung möglichst nahe an der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften umzusetzen. Wenn Sie der Minderheit folgen, bleiben wir diesbezüglich beim Status quo. Wie die Botschaft auf Seite 588 festhält, ändert sich mit der vom Bundesrat vorgeschlagenen Bestimmung im Vergleich zum geltenden Recht nichts. Wir kennen den Status quo, wir leben ihn, er hat sich eingespielt. Er gab in dieser Hinsicht auch nicht Anlass zu besonderen Klagen.
Daher bitte ich Sie, der Minderheit zu folgen.