Portmann Hans-Peter · Nationalrat · 2019-06-19
Portmann Hans-Peter · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2019-06-19
Wortprotokoll
Am 14.[NB]Mai 2019 beriet Ihre APK den Bundesbeschluss über die Genehmigung des Freihandelsabkommens zwischen den Efta-Staaten und der Türkei sowie des Landwirtschaftsabkommens zwischen der Schweiz und der Türkei.
Die Türkei belegt mit einem jährlichen Volumen von 3,3 Milliarden Franken Platz 20 in unserer schweizerischen Handelsstatistik. Das aktuelle Freihandelsabkommen mit der Türkei ist aus dem Jahr 1991 und entspricht nicht mehr den internationalen Standards. Die Efta-Staaten sind daran, wo immer möglich diese Abkommen der ersten Generation zu modernisieren. Das ist nun als Erstes mit der Türkei gelungen, und am 25. Juni 2018 konnte das modernisierte Freihandelsabkommen in Island unterzeichnet werden.
Heute ist es nun am Parlament, den Bundesrat zu ermächtigen, die Abkommen zu ratifizieren. Neu hat dieses modernisierte Freihandelsabkommen einen sektoriell umfassenden Geltungsbereich. Erfasst werden Industriegüter, Fisch und Meeresprodukte sowie landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte. Geregelt werden technische Handelshemmnisse, gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Massnahmen, Ursprungsregeln, Handelserleichterungen, Handel mit Dienstleistungen, Schutz des geistigen Eigentums, öffentliches Beschaffungswesen, nachhaltige Entwicklung und auch die Streitschlichtung. Der Handel mit unverarbeiteten Landwirtschaftsprodukten wird wie bisher in einem bilateralen Landwirtschaftsabkommen geregelt, welches mit diesem Freihandelsabkommen ohne eigenständige Rechtswirkung verbunden ist.
Da die Türkei bestrebt ist, die Regeln ihrer Zollunion zu revidieren, finden sich in diesen Abkommen auch einige Evolutivklauseln. Diese sollen es erlauben, Nachverhandlungen zu beginnen, falls sich die EU und die Türkei auf vorteilhaftere Bestimmungen einigen sollten.
Gerade mit Blick auf die Freihandelspolitik der EU sind einige Abkommen der Efta-Staaten in Rücklage geraten, und unsere Unternehmen sind gegenüber EU-Mitbewerbern in verschiedenen Ländern heute benachteiligt. Dieses Abkommen stärkt die Schweizer Wirtschaftsakteure in der Mittelmeerregion und verringert das Diskriminierungspotenzial.
Die angestrebte Modernisierung gilt als Referenz, die in verschiedenen Bereichen über das in den WTO-Abkommen bestehende Niveau bezüglich Marktzugang und Rechtssicherheit hinausgeht. In der Präambel sowie in Kapitel 7 dieses Abkommens wird ebenfalls nach neuem Standard das gegenseitige Bekenntnis zu Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, zu den Menschenrechten, zum Völkerrecht und zur nachhaltigen Entwicklung in Handels-, Umwelt- und Arbeitspolitikbereichen bekräftigt.
Mit Blick auf diese vorteilhaften Modernisierungen hat Ihre APK Eintreten ohne Gegenantrag beschlossen. Eine Minderheit beantragt Ihnen Rückweisung, mit der Begründung, dass der Bundesrat den Entwurf erst dann wieder zur Beschlussfassung vorlegen solle, wenn sich die menschenrechtliche Lage in der Türkei verbessert habe. Dieser Rückweisungsantrag wurde in der Kommission mit 15 zu 9 Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.
Bei Artikel 1 Absatz 1bis beantragt Ihnen eine Minderheit die Einrichtung eines institutionellen Mechanismus, welcher unter Einbezug der Sozialpartner und zivilgesellschaftlicher Organisationen die Einhaltung der Nachhaltigkeitsbestimmungen beobachten und Bericht erstatten soll. Der Inhalt dieses Anliegens ist in der Kommission auf ein gewisses Verständnis gestossen. Tatsächlich sind auch im Parlamentarierkomitee der Efta-Staaten die Kontrolle und Umsetzung der neuen Nachhaltigkeitsstandards durch die gemischten Ausschüsse noch nicht befriedigend umgesetzt. Da das vorliegende [PAGE 1218] Abkommen aber durch die vier Efta-Staaten mit der Türkei bereits zu Ende verhandelt worden ist, stellt sich die Frage, welche Wirkung ein solcher Absatz im schweizerischen Bundesbeschluss effektiv hätte. Vielmehr ist darauf zu achten, dass bei künftigen Modernisierungen bereits zu Beginn der Verhandlungen mit der Gegenpartei die Frage einer noch effizienteren Umsetzung der Nachhaltigkeitsbestimmungen aufgebracht wird.
Dieser Antrag ist in der Kommission mit 14 zu 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen ebenfalls abgelehnt worden.