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AB 248254

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2019-06-19

Wortprotokoll

Ich berichte Ihnen gerne über das Ergebnis der Einigungskonferenz, die heute im Morgengrauen stattgefunden hat. In Berücksichtigung der Qualität der Gesetzgebung, die wir hier machen, können Sie das Wort "Morgengrauen" durchaus wörtlich nehmen.

Das Unbehagen, das ich Ihnen das letzte Mal schon beschrieben habe, hat sich heute Morgen nicht zu vermindern vermocht. Die Einigungskonferenz hat aber die Lösung in einem Einigungsantrag gefunden, den Sie auf Seite 2 Ihrer Fahne sehen. Die Einigungskonferenz schlägt Ihnen mit 18 zu 0 Stimmen bei 7 Enthaltungen vor, dem Nationalrat zu folgen, aber mit folgender Auslegung - ich sage dies zuhanden der Materialien -: Gestern Abend ist den Mitgliedern der Einigungskonferenz eine Aktennotiz des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen, datiert vom 18. Juni 2019, zugestellt worden, in der eine Interpretation des hier vorgeschlagenen Artikels 9 Absatz 1 der Übergangsbestimmungen geliefert wird. Ich will Ihnen nicht verhehlen, dass Teile der Interpretation, die in diesem Papier stehen, nicht bei allen Mitgliedern der Einigungskonferenz auf Zustimmung gestossen sind. Die Einigungskonferenz unterbreitet Ihnen aber den Vorschlag mit diesen Auslegungshilfen. Sie sind Teil der Materialien, und die Notiz wird publiziert werden.

Die Notiz enthält insbesondere Feststellungen betreffend die buchhalterische Behandlung der Vernichtung und Neuschaffung von Aktien im Sinne des Einigungsartikels und betreffend die steuerlichen Folgen dieser Transaktionen. In Bezug auf die buchhalterische Behandlung verweise ich Sie auf die Notiz selber. In Bezug auf die steuerlichen Folgen halte ich Folgendes fest: Es ist die einhellige Auslegung, dass der Akt, den wir jetzt mit der Einigungskonferenz beschliessen, keine steuerlichen Folgen hat - in Bezug auf die Verrechnungssteuer und auf die Stempelabgabe, inklusive Emissionsabgabe.

Entgegen den Fragen, die vorhin gestellt wurden, hat das auch die Eidgenössische Steuerverwaltung heute bestätigt. In Bezug auf die direkte Besteuerung hat die Steuerverwaltung heute ausgeführt, und der Bundespräsident hat das in der Einigungskonferenz auch so gesagt - die Konferenz wurde protokolliert -, dass auch durch den reinen Akt in Artikel 9 keine direkten Steuern entstehen.

Der Bundespräsident hat aber ausgeführt, dass die steuerlichen Folgen für spätere Transaktionen, also für Folgetransaktionen dieser Aktienvernichtung und -neuschaffung, noch nicht abgeklärt seien. Der Bundespräsident hat ausgeführt, dass die genauen steuerlichen Konsequenzen in einem Leitfaden des Bundesrates ausgeführt werden sollen. Der Leitfaden lag der Einigungskonferenz nicht vor. Ich verbinde damit einfach die Hoffnung, dass das ein "Leitfaden" ist und es kein "Leidfaden" sein wird. Die Hoffnung stirbt ja zuletzt. Jedenfalls: Was an Klärung möglich war, hat die Einigungskonferenz geschafft.

Ich bitte Sie, dem Antrag der Einigungskonferenz - der Entscheid fiel, wie gesagt, mit 18 zu 0 Stimmen bei 7 Enthaltungen - zuzustimmen.