Pfister Theophil · Nationalrat · 2002-09-18
Pfister Theophil · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-09-18
Wortprotokoll
Das Grounding der Swissair hat es mit aller Deutlichkeit aufgezeigt: Unsere parlamentarische Finanzkontrolle hat ein gewaltiges Loch. Die Finanzdelegation besitzt Kompetenzen, die es in einer Demokratie sonst nirgendwo gibt. Die Kompetenzen der Finanzdelegation sind nahezu grenzenlos.
Die Finanzdelegation kann sich dabei auf Artikel 9 Absatz 2 des Reglementes für die Finanzkommissionen und die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte stützen, wonach die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte befugt ist, bei zeitlicher Dringlichkeit Zahlungs- und Verpflichtungskredite zu beschliessen. Punkt. Schluss. Von einer Begrenzung finden Sie hier nichts. Unter dem Stichwort "Dringlichkeit" werden alle Hemmschwellen abgebaut. Das Parlament wie auch das Volk können problemlos übergangen werden, bis in ruinöse Grössenordnungen hinein.
Wir haben diesen Mechanismus erlebt, und wir müssen darüber zwingend nachdenken. Es mag solche Dringlichkeiten immer wieder geben, aber es darf nicht sein, dass wir auf der einen Seite die Ausgaben des Bundes genauestens abwägen und kontrollieren, dann aber an anderer Stelle solche unkontrollierbaren Löcher offen lassen. Wenn lange genug gewartet wird, dann ist alles dringlich, und dann gelten keine Grenzen mehr. Dies ist doch auch eine mögliche Auslegungsart der heutigen Finanzregelung.
Mit der heutigen Mobilität der Parlamentarierinnen und Parlamentarier haben wir eine Situation, die es zunehmend ermöglicht, die Mitglieder des Parlamentes bei Dringlichkeit kurzfristig einzuladen. Diese Möglichkeit sollten wir angesichts dieses sehr unbefriedigenden Zustandes auch besser nutzen.
Es gibt eine Reihe weiterer Gründe, die eine Limitierung der Kompetenzen der Finanzdelegation erfordern. Sind wir uns heute bewusst, dass in der Finanzdelegation kein politischer Proporz besteht und auch nicht bestehen muss? Sind wir uns genügend bewusst, dass Entscheide von grosser Tragweite in einer Demokratie auch unter Zeitdruck nicht in der Hinterstube gefällt werden dürfen? Finden Sie nicht auch, dass ein Entscheid über mehr als 100 Millionen oder über Milliarden von Franken nicht in eine blosse Delegationssitzung gehört?
Es werden heute immer mehr Stimmen laut, einerseits seitens der Kantone, andererseits seitens der Institutionen und auch der Bürger, die ein generelles Finanzreferendum verlangen. Es wird zu Recht argumentiert, dass nur mit einem Referendumsrecht extreme Situationen wie beim Swissair-Entscheid demokratisch zu bewältigen sind.
All dies sind Gründe, warum auch dringende Finanzentscheide von grösserer Tragweite im Parlament und nicht in einer Delegation zu fällen sind. Die Einführung einer Limite für die Kompetenz der Finanzdelegation, wie dies die Motion verlangt, ist gegenüber dem angesprochenen Finanzreferendum die einfachere und wohl auch sinnvollere Lösung.
Erinnern wir uns zum Schluss noch an ein Detail. Die Entscheidungskompetenz der Finanzdelegation steht auf sehr wackeligen Füssen, wenn einzelne Mitglieder des Gremiums aus irgendwelchen Gründen in den Ausstand treten können oder müssen.
Können wir solche Situationen heute noch verantworten? Sind wir nicht wegen des erwähnten Beispiels und mit Blick auf mögliche weitere Situationen zum Handeln gezwungen? Diese Motion öffnet den Weg dazu und lässt noch Spielraum für das Bemessen der optimalen Kompetenzen offen. Es ist letztlich nicht entscheidend, ob die Kompetenz 100 oder 200 Millionen Franken ist. Entscheidend ist, dass hier eine Grenze gesetzt wird.
Ich danke Ihnen für die Überweisung als Motion.