Jans Beat · Nationalrat · 2019-06-19
Jans Beat · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-06-19
Wortprotokoll
Die Frage, ob die Verwendung von Pestiziden abgenommen hat oder nicht, ist schon sehr wichtig. Ich muss Sie, geschätzte Vertreter der Mehrheit, bitten, bis am Ende der Sitzung noch zu klären, ob diese Zahl von 27 Prozent richtig ist; das scheint mir doch sehr wesentlich. Ich glaube mich daran zu erinnern, dass das Zahlen des Bauernverbandes waren und nicht offizielle Zahlen des Bundesrates.
Bei uns ist etwas ganz anderes angekommen, nämlich dass es wirklich grossen Handlungsbedarf gibt in Sachen Pestizide. Wenn etwas klar ist, dann ist es der grosse Handlungsbedarf. Die Belastung unserer Bäche, Nahrungsmittel und vor allem des Trinkwassers mit Giftstoffen nimmt besorgniserregende Werte an. Wir alle wissen, dass es so nicht weitergehen kann.
Der Verband der Wasserversorger - das sind politisch wirklich unverdächtige Leute - warnt und sagt, dass bis in fünf, zehn Jahren etwa 7 Prozent aller Trinkwasserfassungen geschlossen werden müssen, und zwar wegen Konflikten mit der Landwirtschaft. Immer mehr Fassungen werden mit Cocktails aus mehreren Pflanzenschutzmitteln angereichert. Deren Abbauprodukte sind problematisch; man weiss nicht, was sie für die Gesundheit der Menschen bedeuten.
Die Grenzwerte werden in 70 Prozent der gemessenen Bäche, die in ackerbaulich intensiv genutzten Gebieten liegen, überschritten. Das sagt die ETH, also die Wasserwissenschafts-Fachleute des Bundes. So kann das nicht weitergehen. Das weiss die Bevölkerung, das weiss auch der Bundesrat. Deshalb hat er ja den Aktionsplan erlassen, um den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in der Schweiz zu senken.
Dieser Rückweisungsantrag, den ich Ihnen beliebt mache, verlangt ja eigentlich nichts anderes, als dass diese Versprechungen, die durch den Bundesrat gemacht wurden - dass er nämlich mit dem Aktionsplan und später auch in der Agrarpolitik weitere Massnahmen ergreifen werde -, verbindlich festgehalten werden. Ich beantrage dies, damit wir der Bevölkerung, bevor sie sich entscheiden muss, ob sie für oder gegen diese Initiativen ist, klaren Wein einschenken und sagen können: Das ist es, worauf ihr euch verlassen könnt.
Die Ziele 1 und 2, die dieser Rückweisungsantrag stipuliert, stammen vom Bundesrat selbst; er hat sie im Nationalen Aktionsplan Pflanzenschutzmittel so gesetzt. Und das Ziel 3 leitet sich aus den Forderungen des Schweizerischen Vereins des Gas- und Wasserfaches (SVGW) ab.
Der Rückweisungsantrag bringt also nichts Neues, er verlangt nur Verbindlichkeit. Denn es ist völlig klar, dass das, was bisher gelaufen ist, nicht reicht. Das sagen uns ebenfalls die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Eawag, das sagen uns der SVGW und die kantonalen Umweltdirektoren. Sie haben unisono festgestellt, dass die bisherigen Massnahmen nicht reichen, um die Probleme zu lösen. Vom Aktionsplan - er besteht aus 51 Massnahmen - ist bisher erst ein kleiner Teil verbindlich umgesetzt worden. Bei den anderen Massnahmen hapert es daran, dass es keine verbindlichen Hebel und bei Bund und Kantonen nicht genügend Ressourcen gibt.
Wir möchten, dass der Bund diese Probleme löst, bevor wir über diese Initiativen abstimmen, und wir möchten, dass er - und das ist ein weiteres Problem des Aktionsplans - auch konkreter sagt, wie man die Trinkwasserfassungen schützen soll, denn dazu sagt der Aktionsplan leider nichts Konkretes. Es ist wahrscheinlich kein Zufall, dass der Präsident des SVGW angekündigt oder angedroht hat, dass er ohne Gegenvorschlag diese Initiativen unterstützen wird, denn so dringlich ist das Problem beim Trinkwasser.
Es steht auch ausser Zweifel, dass es zusätzliche Gesetzesanpassungen braucht. Der Bundesrat hat das ja im Rahmen der Agrarpolitik in Aussicht gestellt. Auch der Bauernverband sagt immer wieder, es werden weitere Gesetzesanpassungen folgen. Aber warum machen wir das nicht vor diesen Abstimmungen? Warum geben wir den Leuten nicht die Gelegenheit, dass sie diesen Versprechungen auch glauben, trauen, vertrauen können? Die Agrarpolitik, in der dann diese Gesetze geändert werden sollen, ist - das wissen Sie genauso gut wie ich - hochgradig absturzgefährdet. Alle vier Jahre machen wir das Prozedere wieder, und es ist äusserst umstritten, ob das Paket, das ja viel mehr regelt als nur den Umweltbereich, überhaupt durchkommt.
Gerade die Massnahmen zum Gewässerschutz sind innerhalb dieses Paketes sehr umstritten. Ich möchte daran erinnern, dass der Bauernverband, der uns jetzt sagt, dass wir Probleme dann in der Agrarpolitik lösen, die wichtigsten Massnahmen zum Schutz des Trinkwassers, die der Bundesrat vorschlägt, ablehnt. Der Bauernverband will nichts wissen von tieferen Höchsttierbeständen. Er will nicht einmal - und das müssen Sie sich mal auf der Zunge zergehen lassen -, dass man den Bauern Direktzahlungen kürzt, wenn sie gegen das Gewässerschutzgesetz verstossen. Nicht einmal diese Forderung unterstützt der Bauernverband, und das steht in der Vernehmlassungsantwort des Verbandes zur Agrarpolitik 2022 plus.
Deshalb ist es wichtig, dass wir diese Fragen vorher klären, dass wir Vertrauen schaffen. Dieser Rückweisungsantrag ist also nichts anderes als die Bitte um einen [PAGE 1228] Kompromiss. Schlagen Sie das Gespräch nicht aus, bevor wir es geführt haben! Der Entwurf kommt ja noch einmal in den Rat, und dann können wir ihn im Detail besprechen.
Ich komme zum Antrag meiner Minderheit II: Darin geht es um einen direkten Gegenvorschlag zur Trinkwasser-Initiative, also um eine Änderung der Bundesverfassung. Der Vorschlag, den ich hier mache, lehnt sich sehr stark an jenen der Initianten an; er ändert nur wenige Formulierungen des Initiativtextes. Er will, dass die sehr radikale Auslegung des Bundesrates nochmals überdacht wird.
Wir ersetzen im Gegenvorschlag den Begriff der "pestizidfreien Produktion" und sprechen von einem "Pflanzenbau, welcher grundsätzlich auf synthetische Pflanzenschutzmittel verzichtet". Damit wollen wir klarstellen, dass im Biolandbau eingesetzte Pflanzenschutzmittel sowie Reinigungs- und Ernteschutzmittel nicht gemeint sind. Das wollen auch die Initianten nicht. Es ist spitzfindig vom Bundesrat, den Initiativtext hier radikaler auszulegen als die Initianten; das geschieht ja doch nie im Parlament.
Als Zweites schlagen wir vor, anstatt den Begriff "auf dem Betrieb produzierte Futtermittel" den Begriff "regional produzierte Futtermittel" zu nehmen. Auch das ist im Sinn der Initianten und soll korrigiert werden.
Schliesslich schlagen wir als Änderung gegenüber dem Initiativtext vor: "Er stellt zum Schutz von Mensch und Umwelt sicher, dass die Stickstoffemissionen der Landwirtschaft die rechtlichen Limiten nicht überschreiten." Diese Verfassungsänderung würde dem Bundesrat eine höhere Vollzugskompetenz im Bereich Trinkwasserfassungen geben.
Das sind eigentlich die Änderungen. Mit diesen Änderungen möchten wir auch definitiv klären, wie wir die Trinkwasser-Initiative, falls sie angenommen wird, dann auslegen würden.