Walti Beat · Nationalrat · 2019-06-19
Walti Beat · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2019-06-19
Wortprotokoll
Auf unser sauberes Trinkwasser lassen wir nichts kommen, es ist schon fast ein identitätsstiftendes Merkmal der Schweiz. Wer hat sich nicht schon gefreut, nach der Rückkehr aus dem Ausland wieder bedenkenlos aus dem Wasserhahn trinken zu können?
Unser Trinkwasser kommt zu 80 Prozent aus dem Grundwasser und zu immerhin 20 Prozent aus Seen. Insbesondere die Nitratbelastung des Grundwassers in Ackerbaugebieten übersteigt an vielen Stellen die zulässigen Maximalwerte, und die ökotoxikologischen Grenzwerte von Pflanzenschutzmitteln werden in kleinen und mittleren Fliessgewässern in landwirtschaftlich intensiv genutzten Gebieten häufig überschritten. Wir haben viele Zahlen dazu gehört. Das ist ein Problem für die Biodiversität, vor allem in den Fliessgewässern. Ich zitiere aus der Botschaft, es ist also ein aktuelles Zitat aus dem letzten Jahr: "Trotz der heutigen umweltrechtlichen Anforderungen und der an den ökologischen Leistungsnachweis gebundenen finanziellen Unterstützung der Landwirtschaftsbetriebe können die aus dem geltenden Umweltrecht abgeleiteten 'Umweltziele Landwirtschaft' bisher nicht erreicht werden." Das steht auf Seite 1104 der Botschaft.
Aber die Landwirtschaft ist auch nicht die einzige Quelle des Problems. Offensichtlich gelangen auch Stoffe aus der Industrie und der Siedlungsentwässerung über Kläranlagen in Flüsse und Bäche oder ins Grundwasser. Wir können angesichts dieses Befundes sicher nicht einfach mit den Schultern zucken und nichts tun. Es braucht konkrete Massnahmen, die zügig klare Verbesserungen bringen.
Die beiden Volksinitiativen, die wir heute beraten, schlagen radikale Massnahmen vor, mit denen sich möglicherweise ihre primären Ziele erreichen liessen, die allerdings auch erhebliche Nachteile oder Kollateralschäden mit sich bringen würden. Gravierend ist zum Beispiel, dass die in der Pestizid-Initiative geforderten Importverbote mit dem geltenden Welthandelsrecht und den Handelsabkommen der Schweiz kaum vereinbar wären.
Der Trinkwasser-Initiative ist immerhin zugutezuhalten, dass sie mit der Koppelung der Direktzahlungen an bestimmte Verhaltensregeln einen anreizbasierten und damit ordnungspolitisch interessanteren Lösungsansatz vorschlägt. Aus diesem Lösungsansatz resultiert aber auch einer der grössten Kritikpunkte, mit dem sich die Initiative sozusagen gleich selbst wieder aushebeln könnte: Vor allem Betriebe mit Spezialkulturen und hohem Tierbesatz pro Fläche könnten nämlich auf den ökologischen Leistungsnachweis und die Direktzahlungen verzichten. Diese Betriebe könnten unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften mit einem höheren Produktionsmittel- und Antibiotika-Einsatz und den damit verbundenen Risiken wirtschaften, um ihre Erträge zu optimieren und die wegfallenden Subventionen zu kompensieren. Wie gross dieser Anteil wäre, ist schwer zu sagen; diese Entwicklung wäre aber auf jeden Fall widersinnig und entgegen dem Ziel der Initianten. Schon heute verzichten übrigens etwa 10 Prozent der schweizerischen Landwirtschaftsbetriebe auf Direktzahlungen.
Die tierische wie auch die pflanzliche Produktion in der Schweiz würden mit Annahme der Volksinitiativen zurückgehen, mit entsprechenden Auswirkungen auch auf die verarbeitende Industrie. Ob der Selbstversorgungsgrad der Schweiz wie heute bei etwa 55 Prozent zu liegen käme oder noch tiefer sinken würde, ist vielleicht nicht matchentscheidend, aber auf jeden Fall würde mit dem vermehrten Import von Lebensmitteln ein Teil der Problematik einfach ins Ausland verlagert. [PAGE 1234]
Weil viele hygienische Massnahmen im Bereich der Ställe und der Milchproduktion mit Annahme der Initiativen nicht mehr möglich wären, würde das Risiko von Verunreinigungen und Krankheiten zunehmen - auch das ist ein ernstzunehmendes Problem.
Die durchschnittlichen Konsumentenpreise von Lebensmitteln schliesslich würden steigen, da auf mehreren Stufen der Wertschöpfungskette aufgrund der erhöhten Anforderungen zusätzliche Kosten anfallen würden. Gleichzeitig würde damit auch die Wettbewerbsfähigkeit der exportierenden Lebensmittelindustrie eingeschränkt.
Trotz dieser Kritikpunkte und der Ablehnung beider Volksinitiativen durch die FDP-Liberale Fraktion ist es mir wichtig festzuhalten, dass wir die Probleme und deren Lösung nicht auf die leichte Schulter nehmen. Was wir brauchen, sind aber nicht besser formulierte Verfassungsbestimmungen, sondern Massnahmen, die möglichst rasch und nachhaltig praktische Wirkung entfalten, und zwar da, wo die Probleme am gravierendsten sind. Die FDP-Liberale Fraktion wird in diesem Sinne die Minderheitsanträge Jans und Bertschy ablehnen, die einen direkten Gegenvorschlag zu den Initiativen fordern.
Der Bundesrat hat demgegenüber auf verschiedenen Ebenen den Weg vorgezeichnet und schon eingeschlagen, der das Potenzial hat, ambitionierte Reduktionsziele für den Pflanzenschutzmittel- und Antibiotika-Einsatz und für die Stickstoffeinträge mit einer abgestimmten und kollaborativen Vorgehensweise zu erreichen. Dazu gehören - wir haben das auch schon mehrfach gehört - der Aktionsplan Pflanzenschutzmittel, die Strategie Antibiotikaresistenzen und das Massnahmenpaket im Rahmen der neuen Agrarpolitik 2022 plus.
Von verschiedenen Interessengruppen wurde im Rahmen der Kommissionsberatung kritisiert, dass diese Massnahmen nicht genug rechtsverbindlich respektive im Falle der Agrarpolitik 2022 plus auch noch gar nicht beschlossen seien. Dieses Verbindlichkeits- und Vertrauensproblem - wenn ich dem so sagen darf - will der Minderheitsantrag Jans lösen, der eine Rückweisung an die Kommission verlangt, verbunden mit dem Auftrag, eine parlamentarische Initiative und damit eine konkrete Rechtsgrundlage für die Inhalte der erwähnten Massnahmenpakete auszuarbeiten.
Das Ziel der Reduktion ist für die FDP-Liberale Fraktion unumstritten, der Weg zum Ziel hingegen nicht. Ein Teil der FDP-Liberalen Fraktion unterstützt diesen Antrag auf Rückweisung, ein anderer Teil wird ihn ablehnen. Letzterer befürchtet dadurch Verzögerungen bei der bereits laufenden Umsetzung, vor allem beim Aktionsplan Pflanzenschutzmittel, nicht zuletzt auch durch ein gestörtes Gleichgewicht in der heute partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Produzenten und Verwaltung.
Die landwirtschaftlichen Kreise und andere Verursacher der Problemlage, z. B. auch aus der Industrie, sind unabhängig vom Erfolg des Rückweisungsantrages aber gut beraten, die Sorgen weiter Bevölkerungskreise und auch vieler Akteure der Wirtschaft ernst zu nehmen und auf geeignete Art ein klares Bekenntnis für einen griffigen Schutz der Oberflächengewässer und des Grundwassers abzugeben. Von besonderer Bedeutung ist dabei offensichtlich eine aktive und konstruktive Mitwirkung bei der Definition zielführender Massnahmen zum Schutz des Trinkwassers bei der anstehenden Beratung der Agrarpolitik 2022 plus.
Die Belastung unserer natürlichen Ressource Wasser - eben auch des Trinkwassers - mit Schadstoffen ist ein Problem, das alle Menschen betrifft. Niemand hat hier wirklich praktikable Ausweichmöglichkeiten. Noch ausgeprägter gilt dies für die Verbreitung von Antibiotikaresistenzen. Hier sind wir sogar noch zusätzlich den internationalen Entwicklungen mehr oder weniger schutzlos ausgeliefert. Die Sensibilität der Menschen ist in diesen Fragen verständlicherweise sehr gross. Taktische Manöver zur Verhinderung messbarer Resultate würden bestimmt nicht goutiert und könnten sich auch rächen, sei es schon bei der Abstimmung über die Initiativen oder dann auch bei der längerfristigen Gestaltung der Agrarpolitik. Etwas pointiert zusammengefasst könnte ich sagen: Das taktische Spiel mit dem Wasser wäre ein politisch gefährliches Spiel mit dem Feuer.
Ich fasse noch einmal zusammen: Die FDP-Liberale Fraktion empfiehlt die beiden Initiativen zur Ablehnung und lehnt ebenso die Minderheitsanträge ab, die einen direkten Gegenvorschlag respektive eine Empfehlung für die Annahme der Initiativen verlangen. Den Minderheitsantrag Jans auf Rückweisung an die Kommission werden wir teilweise unterstützen.