Schmid Martin · Ständerat · 2019-06-19
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2019-06-19
Wortprotokoll
In Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit und auch der Tatsache, dass ich meine Argumente heute Morgen schon mitgeteilt habe, möchte ich einfach nochmals darauf hinweisen, dass es mir wichtig ist, dass man seine Stimme unverfälscht abgeben kann. Wenn Sie meinem Minderheitsantrag zustimmen, würde man das tun können. Denn es ist unbestritten gewesen, dass die VegüV in eine gesetzliche Vorlage übertragen werden muss. Das ist ein verfassungsrechtlicher Auftrag.
In Bezug auf alle anderen Bestimmungen des Aktienrechts habe ich einfach immer noch nicht die Überzeugung - und da haben mich auch diese Kommissionsdebatte und die fast dreissigjährige Geschichte der Revision nicht überzeugt -, dass es einen solch grossen Handlungsbedarf gibt. Ich glaube, dass das zu mehr Themen führt. Dabei geht es mir hier nicht um die Geschlechterrichtwerte und die Transparenz bei den Rohstoffen - das muss ich Ihnen ehrlich sagen -, mir geht es um die Vorschriften, um die Grundsätze der Durchführung der Generalversammlung, um Gründungsfragen, um nachträgliche Leistungen von Einlagen auf nicht voll liberierte Aktien, um das Erfordernis, die Einlage vollständig in Geld zu leisten, um die Einschränkung des Bezugsrechts. Es geht mir um all diese Details, die heute hier nicht à fond diskutiert werden konnten. Denn das sind Themen, die politisch weniger relevant sind. Diese Fragen werden uns dann in der Praxis bei den über hunderttausend Aktiengesellschaften, die es gibt, einholen, denn dann wird das Recht geändert. Das ist das Problem im täglichen Ablauf, das mir dieses Kopfweh verursacht.
Dort, wo wir für börsenkotierte Gesellschaften eine Regelung treffen, betrifft es in etwa zweitausend Gesellschaften. Aber wir ändern das Aktienrecht fundamental, ohne dass es Handlungsbedarf gibt. Aus meiner Praxis kann ich Ihnen sagen: Bei kleineren und mittleren Aktiengesellschaften haben wir keine Probleme im Aktienrecht. Wir regulieren jetzt und treffen neue Regelungen. Das empfinde ich aus Sicht der Wirtschaft nicht als die richtige Lösung. Daher möchte ich Ihnen beliebt machen, dass Sie diese Projekte aufspalten und dass Sie sicher bei der VegüV zustimmen. Dann haben Sie auch die Möglichkeit, beim Rest zum Aktienrecht - trotz dieser langen Bearbeitungszeit - dem Projekt ein Ende zu setzen. Die Fragen zu den Geschlechterrichtwerten und zu den Rohstoffen könnte man theoretisch auch in meinem Entwurf noch unterbringen, wenn das ein Anliegen ist. Die Mehrheit ist ja gegeben, um das zu tun; das haben die vorangehenden Abstimmungen gezeigt.
Deshalb möchte ich Ihnen beliebt machen, meinem Minderheitsantrag zuzustimmen.