Ritter Markus · Nationalrat · 2019-06-19
Ritter Markus · Nationalrat · St. Gallen · CVP-Fraktion · 2019-06-19
Wortprotokoll
Die CVP-Fraktion wird die Trinkwasser-Initiative und die Pestizid-Initiative zur Ablehnung empfehlen und auch die Anträge auf einen Gegenvorschlag unisono zurückweisen. Ebenfalls wird die CVP-Fraktion den Antrag auf Rückweisung an die Kommission ablehnen und damit überall der Mehrheit der Kommission folgen.
Die Trinkwasser-Initiative und die Pestizid-Initiative sind extrem wirtschaftsfeindlich, würden bei einer Annahme Tausende Arbeitsplätze in der Schweiz infrage stellen und die Kosten für Lebensmittel in unserem Land um 20 bis 40 Prozent in die Höhe treiben. Beide Initiativen und auch die Gegenvorschläge werden deshalb auch vom Bundesrat, der einstimmigen Landwirtschaftsdirektorenkonferenz und den Wirtschaftsverbänden in aller Klarheit zur Ablehnung empfohlen.
Der Text der Trinkwasser-Initiative ist klar: Für die Erfüllung des ökologischen Leistungsnachweises und damit für die Grundlage für den Bezug von Direktzahlungen gäbe es neue Vorschriften, die bedeutend weiter gehen würden als die heutigen Richtlinien von Bio Suisse für die Knospe. Neu dürften Betriebe, die den ökologischen Leistungsnachweis erfüllen, keine Pestizide auf ihrem Betrieb mehr einsetzen. Mit [PAGE 1235] der Formulierung im Initiativtext wären gemäss Botschaft des Bundesrates sowohl die synthetischen Pflanzenschutzmittel als auch jene, die im Biolandbau eingesetzt werden, betroffen. Hier gibt es ein schlechtes Bild ab, wenn das Bafu, im Nachgang zur Verabschiedung der Botschaft durch den Bundesrat, diesem in einer Einschätzung zu einer Agroscope-Studie öffentlich widerspricht. Dies ist ein Armutszeugnis für die Bundesverwaltung und ist in dieser Form nicht akzeptabel.
Das Verbot von Pestiziden im ökologischen Leistungsnachweis hätte für viele Kulturen im Ackerbau, wie Raps, Kartoffeln und Zuckerrüben, sowie für die Spezialkulturen, wie den Rebbau, den Obstbau oder den Gemüsebau, gravierende Auswirkungen. Die Erfüllung des ökologischen Leistungsnachweises und eine erfolgreiche Produktion wären kaum mehr unter einen Hut zu bringen.
Sehr einschneidend wäre auch die Bestimmung in der Initiative zu den Futtermitteln. Der ökologische Leistungsnachweis könnte nur noch mit dem Einsatz von ausschliesslich betriebseigenen Futtermitteln für die Nutztiere erfüllt werden. Damit würde jeglicher überbetrieblichen Zusammenarbeit, selbst unter Nachbarn, ein Riegel vorgeschoben. Wollen wir das wirklich? Selbst die Initianten haben gemerkt, dass der Initiativtext viel zu extrem abgefasst ist. Darum versuchen sie im Argumentarium zur Initiative auf ihrer Homepage eine andere Auslegung vorzunehmen. Dieses Wording deckt sich aber in den zentralen Punkten nicht mit dem Text der Initiative, der genau so von über 100[NB]000 Personen unterzeichnet wurde. So geht es natürlich nicht.
Die Pestizid-Initiative würde den Einsatz von synthetischen Pflanzenschutzmitteln in der Schweiz, aber auch bei der Produktion von gewerblich importierten Lebensmitteln für unser Land verbieten. Damit hätten wir bei der pflanzenbaulichen Produktion in der Schweiz in Sachen Pflanzenschutzmittel Biostandard. Dies würde aber auch für die Importe gelten. Damit müsste in der Schweiz im Bereich dieser Produkte mit 20 bis 40 Prozent höheren Kosten für diese Lebensmittel gerechnet werden. Bei einer Annahme dieser Initiative wären die Lebensmittelverarbeitung und der Handel sowie insbesondere der Detailhandel sehr stark betroffen.
Durch die Einbindung der gewerblichen Importe wären auch der Kaffee, der Kakao und der Zucker betroffen. Wir in der Schweiz gehören zu den ganz Grossen im Kaffeegeschäft. Wir haben eine starke Schoggi-Industrie, die auf Kakao und Zucker angewiesen ist, aber auch die Biskuit-Industrie mit ihrem Bedarf an Mehl oder die Getränkeindustrie mit ihrer Nachfrage nach Zucker könnten hier nur noch in Bioqualität produzieren. Da auch sämtliche gewerblichen Importe massiv teurer würden, stiegen die Preise für Lebensmittel für die Konsumentinnen und Konsumenten um 20 bis 40 Prozent an. Der Einkaufstourismus wäre das einzige Ventil, das in der Schweiz genützt würde, um den höheren Preisen zu entkommen. Damit wäre niemandem gedient.
Nicht ausweichen könnten Schweizer Gastro- und Hotelbetriebe. Ihre Konkurrenzfähigkeit gegenüber dem Ausland würde deutlich geschwächt.
Der guten Ordnung halber ist festzuhalten, dass die Pestizid-Initiative mit dieser Beschränkung der Importe WTO-widrig wäre.
Von was für einer Wirtschaftsleistung reden wir denn überhaupt in der Lebensmittelbranche der Schweiz? In unserem Land werden durch den Detailhandel jährlich Lebensmittel im Wert von 51 Milliarden Franken an die Konsumenten verkauft. Zusätzlich werden Lebensmittel im Wert von 12 Milliarden Franken an die Schweizer Gastrobetriebe verkauft. In Verarbeitung und Handel im Zusammenhang mit Lebensmitteln sind in unserem Land 200[NB]000 Personen beschäftigt. Dazu kommen 150[NB]000 Arbeitsplätze in der Schweizer Landwirtschaft und 50[NB]000 Arbeitsplätze in den vorgelagerten Unternehmen, die in direktem Zusammenhang mit der Leistungserbringung der Landwirtschaft stehen.
Ohne die zusätzliche Wertschöpfung im Gastrobereich wird in der Schweiz mit Lebensmitteln mit 400[NB]000 Beschäftigten ein Umsatz von 63 Milliarden Franken erzielt. Ohne zu übertreiben, kann gesagt werden, dass mit der Annahme dieser Initiativen nicht nur die Lebensmittelpreise massiv ansteigen würden, sondern es würden auch Tausende Arbeitsplätze in der Schweiz vernichtet. Dies dürfte doch hier drin niemand ernsthaft wollen.
Sowohl die WAK-NR als auch die UREK-SR haben am 11.[NB]Februar 2019 nach Anhörungen einen Gegenvorschlag intensiv geprüft. In beiden Kommissionen hat eine Mehrheit entschieden, dass kein Gegenvorschlag notwendig ist. Damit wird die Strategie des Bundesrates, die auch von den kantonalen Landwirtschaftsdirektoren einstimmig gutgeheissen wird, unterstützt. Die Verfassung und auch die Gesetzesgrundlagen bieten die Möglichkeit, die Ziele zu erreichen. Der Bundesrat hat in diesem Zusammenhang den Aktionsplan Pflanzenschutzmittel mit 51 konkreten Massnahmen beschlossen. Wir haben in unserem Massnahmen- und Aktionsplan konkrete, messbare Ziele mit konkreten Fristen formuliert. Dies ist in dieser Form in Europa nur in fünf weiteren Ländern der Fall; alle anderen haben darauf verzichtet. Wir haben den Aktionsplan Biodiversität und die Strategie zur Reduktion des Antibiotika-Einsatzes. Zudem werden im Zusammenhang mit der Agrarpolitik 2022 plus Massnahmen vorgeschlagen, die nächstes Jahr ins Parlament kommen. Dies ist der richtige, der angemessene und der erfolgversprechende Weg.
Die CVP-Fraktion anerkennt die Leistungen der Landwirtschaft in der Umwelt. Seit 2008 wurde der Einsatz von synthetischen Pflanzenschutzmitteln in der Schweizer Landwirtschaft gemäss Zahlen des Bundesamtes für Landwirtschaft um 27 Prozent reduziert. Bei den Herbiziden sind es gar 45 Prozent. Der Einsatz von Antibiotika wurde in den letzten zehn Jahren in der Nutztierhaltung ebenfalls um 45 Prozent reduziert. Von solchen Werten kann man in der Humanmedizin nur träumen. Von einer Million Hektaren Kulturland werden bei uns in der Schweiz 120[NB]000 Hektaren als ökologische Ausgleichsflächen bewirtschaftet. Davon sind weite Teile vernetzt oder genügen der Qualitätsstufe II. Die Landwirtschaft will aber im Bereich der Umwelt nicht stehen bleiben, sondern zusammen mit dem Bundesrat und den Kantonen den eingeschlagenen Weg weitergehen.
Wir von der CVP unterstützen daher die Aktionspläne des Bundesrates und sind auch bereit, diese in der weiteren Folge zu unterstützen. Die CVP-Fraktion wird daher überall grossmehrheitlich der Mehrheit folgen; dies gilt sowohl für den Antrag auf Rückweisung an die Kommission als auch für den Gegenvorschlag sowie für die Anträge auf Empfehlung zur Ablehnung der Initiativen.
Ich bitte Sie ebenfalls, überall der Mehrheit zu folgen, und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.