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Eder Joachim · Ständerat · 2019-06-20

Eder Joachim · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2019-06-20

Wortprotokoll

Ich beginne mit der Motion des Nationalrates 18.3710, "Migel-Produkte. Inrechnungstellung durch Erbringer von Pflegeleistungen". Mit der Motion soll der Bundesrat "die rechtlichen Voraussetzungen ... schaffen, damit die Leistungserbringer für Pflegeleistungen nach Artikel 25a des Krankenversicherungsgesetzes die in der Liste der Mittel und Gegenstände aufgeführten Produkte sowohl für die Selbstanwendung der versicherten Person als auch für die Anwendung durch eine Pflegefachperson in Rechnung stellen können".

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion. Der Nationalrat hat die Motion am 19. September 2018 mit 168 zu 1 Stimmen bei 0 Enthaltungen angenommen.

Unsere Kommission hat sich an drei Sitzungen mit dem Motionsanliegen auseinandergesetzt. Am 6. November 2018 haben wir schwerpunktmässig die betroffenen Kreise zur Pflegefinanzierung angehört. Die Finanzierung von Pflegematerial war zentraler Bestandteil dieser Anhörungen. Am 17.[NB]Januar 2019 liessen wir uns über den Stand der Arbeiten des Bundesrates informieren. Dieser stellte einen runden Tisch mit den Stakeholdern und dem Bundesamt für Gesundheit in Aussicht. Die Kommission beschloss daraufhin, die[NB]Ergebnisse dieser Gespräche abzuwarten und das Geschäft an der Sitzung vom 15. April 2019 erneut zu traktandieren.

An dieser Sitzung kamen wir zu folgendem Ergebnis: Die Kommission beantragt Ihnen mit 10 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Motion anzunehmen, und zwar aus folgenden Gründen: Die Folgen der Bundesverwaltungsgerichtsentscheide vom 1. September und 7. November 2017 stellen die Restfinanzierer vor grosse Herausforderungen und sind in der Praxis spürbar. Die Kommission hat diese Probleme erkannt und fordert eine rasche Verbesserung der Situation. Sie stellt fest, dass das nur über den Weg einer Gesetzesänderung zu erreichen ist. Mit ihrem Antrag auf Annahme der Motion will die SGK Ihres Rates den Bundesrat anhalten, die Neuregelung der Vergütung von Pflegematerialien rasch an die Hand zu nehmen.

Wir haben zur Kenntnis genommen, dass die Arbeiten bereits angelaufen sind und das BAG die Bedürfnisse der betroffenen Kreise kennt. Wir unterstützen deshalb eine Lösung, welche die Unterscheidung verschiedener Fallkonstellationen beseitigt. In den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichtes wird zwischen der Selbstanwendung der Materialien durch die Patientinnen und Patienten und der Fremdapplikation durch die Pflegefachperson unterschieden.

Im ambulanten Bereich ist diese Unterscheidung problematisch. Sie sorgt für einen hohen bürokratischen Aufwand. Nur in den wenigsten Fällen werden Pflegematerialien ausschliesslich für die Selbst- oder die Fremdanwendung benutzt. Oft werden Materialien bei stark pflegebedürftigen Patientinnen und Patienten durch die Pflegefachperson appliziert, während sie bei Personen tiefer Pflegestufe zur Selbstanwendung ausgehändigt werden können. Im stationären Bereich ist diese Abgrenzung weniger relevant, da nur die wenigsten Pflegematerialien zur Selbstanwendung abgegeben werden.

Die Neuregelung wird gegebenenfalls eine gesonderte Lösung für unterschiedliche Kategorien von Pflegematerialien vorsehen und die stationäre und ambulante Pflege differenziert behandeln. Zu diesen Aspekten äussern wir uns jetzt allerdings nicht. Wir werden dies tun, sobald der Bundesrat dem Parlament einen Gesetzentwurf vorlegt.

Wir beantragen Ihnen mit 10 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Motion anzunehmen.

Ich komme damit zur Motion Bischof 18.3425, "Die sprunghafte Mehrbelastung der Kantone, Gemeinden und Spitex-Organisationen beseitigen. Die Kosten für das Pflegematerial anpassen". Sie finden die Begründung der Motion, die Stellungnahme des Bundesrates vom 29. August 2018 und die Erwägungen unserer Kommission im detaillierten Bericht. Ich verzichte darauf, diese Punkte zu wiederholen, zumal sie in einem Zusammenhang mit der soeben eingehend erläuterten Motion 18.3710 stehen.

Den entscheidenden Punkt halte ich allerdings fest: Der Motionär will eine Anpassung der Krankenpflege-Leistungsverordnung per 1. Januar 2019. Weil der Ständerat den Vorstoss unserer Kommission zur Vorberatung zugewiesen hat und weil wir das Anliegen im Einverständnis mit dem Motionär im Zusammenhang mit der Motion 18.3710 an drei Sitzungen eingehend geprüft haben, ist dieses Datum verstrichen. Die Kommission müsste demnach eine neue Motion mit geändertem Datum beschliessen. Wir verzichteten auf dieses Vorgehen und beantragen Ihnen ohne Gegenstimme, die Motion aus diesen formalen Gründen abzulehnen. Wir sind überzeugt, dass wir mit der Motion 18.3710, "Migel-Produkte. Inrechnungstellung durch Erbringer von Pflegeleistungen", die wir Ihnen zur Annahme beantragen, eine Verbesserung der Situation erreichen und zum Ziele kommen.

Zusammenfassend beantrage ich Ihnen namens unserer Kommission, die mit 10 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen entschieden hat, die Motion 18.3710 anzunehmen. Die Kommission hat sodann ohne Gegenstimme entschieden, die Motion 18.3425 abzulehnen. Der Motionär, Kollege Bischof, hat sich im Rahmen der Beratungen bereiterklärt, seine Motion zurückzuziehen, falls die Motion 18.3710 heute angenommen wird. Es liegt dem Motionär viel daran, vorwärtszumachen und somit das gemeinsame Ziel möglichst bald zu erreichen. Das ist mit der Zustimmung zu unseren Anträgen gewährleistet. [PAGE 572]

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