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Germann Hannes · Ständerat · 2019-06-20

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-06-20

Wortprotokoll

Ich möchte vorweg meinen Dank an Kollege Bischof richten, der diese Problematik mit seiner Motion treffend aufgegriffen hat. Ich danke aber auch der Kommission für die Vorberatung und den Vorstoss, den sie jetzt unterbreitet, respektive für die Bereitschaft, diese Motion zu unterstützen. Ich spreche hier als Standesvertreter und gleichzeitig auch als Präsident des Gemeindeverbandes. Sowohl die Kantone wie die Gemeinden haben ein Interesse, dass das Problem gelöst respektive entschärft wird.

In zahlreichen Kantonen und Gemeinden mussten aufgrund der fragwürdigen Gerichtsurteile kurzfristig Beiträge von mehreren Millionen Franken bewilligt werden, um die sogenannten Migel-Kosten zu übernehmen und Versorgungslücken zu verhindern. Kantone, Städte, Gemeinden und Leistungserbringer fordern deshalb in einer breiten Allianz Systemanpassungen, um die Schieflage in der Pflegefinanzierung zu korrigieren und die Krankenversicherer hier in die Pflicht zu nehmen.

Es kann nicht sein, dass die Politik die Kostenverlagerung hin zu den Kantonen und Gemeinden einfach als Fait accompli annimmt und die langfristige Lösung darin besteht, den steuerfinanzierten Anteil der Pflegekosten unbegrenzt auszubauen. Verschiebt man die Mehrkosten einfach auf Kantone und Gemeinden, dann schiebt man das Problem auf die lange Bank. Es braucht hier den politischen Willen, die Debatte über ein zukunftsfähiges Gesundheitswesen und die Finanzierung der Pflege breiter zu führen und beispielsweise auch die Förderung der koordinierten und integrierten Versorgung gemeinsam voranzutreiben - eine wichtige Massnahme zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen.

Beide Motionen zeigen den Weg für die notwendigen Systemanpassungen auf. Nun ist eine zurückgezogen worden.

Ich komme zum Fazit: Die Lösung der Migel-Problematik bleibt weiterhin sehr dringlich, und die Annahme der Motion 18.3710 ist nötiger als zuvor. Der Nationalrat hat diese bereits angenommen. Unterstützen auch wir die Annahme der Motion, um die praxisferne Unterscheidung zwischen Selbstanwendung und Fremdanwendung von Pflegematerialien abzuschaffen und die stossenden Auswirkungen der Migel-Gerichtsurteile zu korrigieren.

Entscheidend ist dabei, dass die Vergütung des Pflegematerials durch die Krankenversicherer in sämtlichen Anwendungsfällen erfolgt und keine doppelte Prüfung der Rechnung hervorgerufen wird. Für die Rechnungskontrolle sind primär die Krankenversicherer zuständig und nicht etwa die Gemeinden. Wie sollen die Gemeinden sich hier noch einmischen? Sie müssen aber Rechnungen bezahlen, die sie gar nicht nachvollziehen können. Zu Recht hält das der bundesrätliche Bericht zu den Kostendämpfungsmassnahmen ja auch in diesem Sinn so fest; auch dafür besten Dank. [PAGE 573]

Kantone und Gemeinden sind aufgrund der vorhandenen Strukturen und Ressourcen nicht in der Lage, diese Kontrolle wirksam durchzuführen. Darum bitte ich Sie namens der Kantone, Städte, Gemeinden und all dieser Organisationen, die das gemeinsame Dokument unterzeichnet haben, diese Motion anzunehmen.