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Eder Joachim · Ständerat · 2019-06-20

Eder Joachim · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2019-06-20

Wortprotokoll

Bezüglich Attraktivität will ich keine Ausnahme machen. Ich kann Ihnen sagen, das Thema Vermittlerprovisionen hat uns sehr lange beschäftigt und verdient es auch, heute entsprechend ausführlich behandelt zu werden.

Die Kommission hatte sich im Verlauf des Jahres 2018 als Folge der Motion Bruderer Wyss 17.3964, "Keine unverhältnismässigen Ausgaben für Vermittlerprovisionen in der Grundversicherung", an mehreren Sitzungen eingehend mit dem Thema der Vermittlerprovisionen auseinandergesetzt. Ich verweise auf unseren Kommissionsbericht zur gleichlautenden Motion Birrer-Heimo 17.3956. Dabei war von Beginn an unbestritten, dass angesichts der zum Teil unverhältnismässig hohen Vergütungen eindeutig Handlungsbedarf besteht. Nach vertieften Beratungen und Anhörungen von Vertretern der Branche, der Finanzmarktaufsicht und der Wettbewerbskommission beschloss die Kommission schliesslich am 16. Oktober 2018 einstimmig die vorliegende Motion. Sie nahm dabei im Grundsatz den Vorschlag der Branche auf, verzichtete aber aufgrund wettbewerbsrechtlicher Bedenken auf eine verbindliche Regelung der Höhe der Vermittlerprovisionen im Bereich der Zusatzversicherungen.

Während der Ständerat unsere Kommissionsmotion in der Wintersession 2018 ohne Gegenantrag annahm, beschloss der Nationalrat am 14. März 2019 mit 103 zu 78 Stimmen bei 1 Enthaltung eine Textänderung der Motion. Ich verweise auf Ziffer 5 unseres Kommissionsberichtes. Der Nationalrat wollte den Geltungsbereich der Regelung von Vermittlerprovisionen nicht auf den Grundversicherungsbereich beschränken, sondern - und das ist jetzt der entscheidende Unterschied - auf den Zusatzversicherungsbereich ausweiten.

Es wurde argumentiert, dass übermässige Provisionen und unerwünschte Telefonanrufe nur wirkungsvoll unterbunden werden könnten, wenn der Zusatzversicherungsbereich, in dem das Provisionsvolumen pro Abschluss und kumulativ viel höher ist als in der Grundversicherung, mitreguliert wird, wie dies auch die Branche wünschte. Ansonsten würden weiterhin Umgehungsmöglichkeiten bestehen, zumal sich Grund- und Zusatzversicherung in der Praxis nicht klar voneinander trennen liessen.

Bei ihrer erneuten Beratung nahm unsere Kommission zur Kenntnis, dass der Nationalrat mit der Textänderung der Motion genau jene Ausweitung der Regelung der Vermittlerprovisionen auf den Bereich der Zusatzversicherung vorgenommen hatte, welche wir selber nach intensiver Beschäftigung bewusst abgelehnt hatten.

Die Einschätzung unserer Kommission in dieser Frage bleibt grundsätzlich unverändert. Die insbesondere von der Wettbewerbskommission vorgebrachten wettbewerbsrechtlichen Vorbehalte gelten weiterhin, ebenso unsere ordnungspolitischen Fragezeichen in diesem Bereich. Es ist nach wie vor Aufgabe der Finanzmarktaufsicht, dort, wo übermässige Gewinne erzielt werden, einzugreifen, indem allenfalls die Tarifgenehmigung entzogen wird oder indem aufgefordert wird, bei den Kostenteilen entsprechend zu senken.

Verfahrensrechtlich hatten wir aber bei dieser Ausgangslage nur zwei Möglichkeiten: Wir konnten die vom Nationalrat abgeänderte Motion annehmen oder sie ablehnen. An der ursprünglichen Motion festhalten können wir nicht, es sei denn, wir würden eine neue Kommissionsmotion mit demselben Text einreichen. Diese theoretische Möglichkeit wurde in der Kommission allerdings als "Seldwylerei" bezeichnet und deshalb nicht in Erwägung gezogen.

Im Sinne einer Güterabwägung und vor allem im Wissen darum, dass bei Vorliegen der bundesrätlichen Botschaft die ganze Diskussion in der Kommission, hier im Plenum und im Schwesterrat nochmals vertieft geführt werden kann, beantragt Ihnen unsere Kommission mit 8 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen die Annahme der abgeänderten Motion. Sie finden die Textänderung in Ziffer 5 unseres Kommissionsberichtes.

Die einzige mögliche Alternative, nämlich die Ablehnung der Motion, kam für uns, da waren wir uns einig, nicht infrage. Aufgrund der insgesamt unbefriedigenden Situation in der Frage der Vermittlerprovisionen können wir eine Nulllösung nämlich nicht verantworten.

Ich bitte Sie deshalb namens Ihrer SGK, die vom Nationalrat abgeänderte Motion anzunehmen. In diesem Bereich schliesst sich der Bundesrat unserer Haltung an - oder wir schliessen uns der des Bundesrates an, wie Sie wollen.