Schenker Silvia · Nationalrat · 2019-06-21
Schenker Silvia · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-06-21
Wortprotokoll
Ich wusste, dass ich kein leichtes Schicksal habe, wenn ich am Freitagmorgen hier sprechen muss. Aber glauben Sie mir: Mein Schicksal ist weniger schwer als das Schicksal von vielen pflegenden Angehörigen. Dieses Thema ist eines, das mich durch all die Jahre begleitet, die ich nun in diesem Rat sein darf. Es gehört zu den Themen, bei denen zwar immer wieder schöne Worte zu hören sind, bei denen es aber mit den Taten, die den Worten folgen sollten, massiv hapert. Mir scheint, dass die Politik das Ausmass der Belastung, welche die Pflege von Angehörigen mit sich bringt, massiv unterschätzt.
Zwar gab und gibt es unzählige Vorstösse zu diesem Thema. In der SGK Ihres Rates wurde, wie Frau Sauter schon ausgeführt hat, eine Subkommission gegründet, die ich präsidieren darf. Dennoch kommen wir nur in kleinen Schritten voran. Am 22. Mai 2019 hat der Bundesrat nun endlich eine Botschaft verabschiedet, in der ein paar Massnahmen zur Umsetzung vorgeschlagen werden. Ihre SGK wird sich im August mit der Vorlage befassen. Ich hoffe sehr, dass wir die Vorlage dann bald auch hier im Rat behandeln können.
Heute geht es nun um die Frage, ob der Vorstoss unserer Kollegin Bulliard abgeschrieben oder ob die Behandlungsfrist verlängert werden soll. Ich bitte Sie namens der Minderheit, den Vorstoss nicht abzuschreiben, dies aus zwei Gründen:
1. Die Vorlage des Bundesrates wird, wie gesagt, im Spätsommer in der SGK-NR behandelt. Welche Vorschläge des Bundesrates die Beratung überleben werden, können wir frühestens nach der Beratung im Erstrat abschätzen. [PAGE 1310]
2. Der wichtigere Grund ist, dass der Bundesrat zwar in seiner Botschaft vorschlägt, einen Teil der Forderungen des überwiesenen Vorstosses von Frau Bulliard zu erfüllen, indem neu bereits bei Anspruch auf eine leichte Hilflosenentschädigung Betreuungsgutschriften bei der AHV angerechnet werden können. Die zweite Forderung des Vorstosses wird aber nicht zur Umsetzung vorgeschlagen: Frau Bulliard möchte, dass der Anspruch, wenn er denn gegeben ist, auch rückwirkend für die Wartezeit besteht.
Um dieser zweiten Forderung Gewicht zu verleihen und auch um der Bevölkerung zu zeigen, dass wir uns um die pflegenden Angehörigen wirklich kümmern wollen, bitte ich Sie, meiner Minderheit zu folgen und damit die Frist für die Beratung des Vorstosses zu verlängern.