Geissbühler Andrea Martina · Nationalrat · 2019-06-21
Geissbühler Andrea Martina · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-06-21
Wortprotokoll
Warum braucht es diese parlamentarische Initiative Rickli Natalie, "Haftung bei bedingten Entlassungen und Strafvollzugslockerungen"? Der schreckliche Mord an der 19-jährigen Marie im Kanton Waadt macht tief betroffen. Der Täter Claude D. wurde im Jahr 2000 wegen Vergewaltigung und Mord zu 20 Jahren Gefängnis verurteilt. Obwohl seine vorgängigen Anträge auf bedingte Entlassung wegen seiner Gefährlichkeit abgewiesen wurden, erhielt er Strafvollzugslockerungen. Weil der Täter unter anderem Todesdrohungen ausgesprochen hatte, schlug die Bewährungshilfe Alarm. Die Rückversetzung in die Haftanstalt wurde beantragt. Dagegen reichte Claude D. Rekurs ein. Der Richter entschied, dass er im Hausarrest bleiben darf - ein tödlicher Fehler!
Die Fälle wiederholen sich. Das Au-pair-Mädchen Lucie wurde 2009 im Aargau von einem Wiederholungstäter umgebracht. Der eigentlich verwahrte Serienvergewaltiger Markus W. durfte in Basel ins Wohnexternat wechseln und vergewaltigte drei weitere Frauen. Total hat er 29 Frauen missbraucht, die letzten trotz elektronischen Fussfesseln. [PAGE 1312]
Die Fälle haben eines gemeinsam: Alle Täter wurden bedingt entlassen bzw. haben Strafvollzugslockerungen erhalten und wurden in dieser Zeit rückfällig. Nie übernimmt jemand die Verantwortung für den Tod bzw. die Vergewaltigungen der Opfer. Die zuständigen Politiker, Behörden, Richter und Gutachter weisen sich die Schuld gegenseitig zu. Die Eltern von Lucie wollten gegen drei Angestellte des Kantons Aargau klagen. Der Kanton hat das Verfahren aber eingestellt.
Wenn Behörden und Richter schon entscheiden, dass eine Person den geschlossenen Strafvollzug frühzeitig verlassen kann, dann müssen sie die Verantwortung dafür auch übernehmen. Aus diesem Grund ist das Strafgesetzbuch, wie bei der Haftung bei der lebenslänglichen Verwahrung in Artikel 380a, so anzupassen, dass das zuständige Gemeinwesen künftig haftbar gemacht werden kann. Es soll eigentlich gelten, dass die Täter im Zweifel eingesperrt bleiben müssen, dies zur Sicherheit unserer Bevölkerung.
Ich bitte Sie, die parlamentarische Initiative nicht abzuschreiben und die Frist um zwei Jahre zu verlängern.