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Kofmel Peter · Nationalrat · 2002-09-19

Kofmel Peter · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-09-19

Wortprotokoll

Kollege Randegger bittet mich, da etwas Klarheit hineinzubringen. Ich werde es versuchen. Ich muss Ihnen allerdings sagen, dass wir jetzt etwas "Gesetzesfrühturnen" machen müssen, sonst kann man das nicht verstehen.

Artikel 53 legt das Prinzip fest. Es werden neu Pauschalen an die Kantone geleistet; das ist das Grundprinzip. Die Kantone leiten dann Geld an die Organisationen der Arbeitswelt weiter, soweit diese Leistungen erbringen. Das wird die Kantone ganz ausserordentlich fordern. Sie werden jetzt in der Berufsbildung Politik machen können. Das konnten sie bis jetzt eigentlich nicht; da wurden einzelne Kürslein abgerechnet und subventioniert. Es wird auch die Organisationen der Arbeitswelt fordern, weil sie zum Teil - das wurde von Herrn Speck gesagt - tatsächlich mehr Ansprechpartner haben werden als heute.

Artikel 53 Absatz 2 legt fest, dass es Pauschalbeiträge gibt, und Artikel 53 Absatz 3 legt fest, dass es einen Rest des Bundesbeitrages gibt. Artikel 54 definiert dann die Inhalte der Pauschale, unter anderem in Absatz 2 Ziffer 6 die vorbereitenden Kurse für die eidgenössischen Berufsprüfungen. Die Artikel 55, 56 und 57 definieren den Inhalt der besonderen Beiträge.

Jetzt kann eine Möglichkeit natürlich nicht zweimal aufgeführt sein. Wir können sie in Gottes Namen nicht über die Pauschalen finanzieren und dann auch noch direkt. Das kann nicht sein, das war schlicht und ergreifend ein Fehler in diesem Schnittmuster, den wir leider erst ganz spät gefunden haben - auch mea culpa - bzw. den der Ständerat entdeckt und entsprechend korrigiert hat.

Herr Speck und seine Verbände werden nicht weniger Geld kriegen als bisher, das ist nicht die Meinung der Fassung des Bundesrates bzw. des Ständerates. Es geht hier darum, dass für den Vollzug des Gesetzes klare Voraussetzungen geschaffen werden, damit man weiss: Kurse werden über die Pauschalen finanziert, die Berufsprüfungen können gestützt auf Artikel 57 direkt vom Bund mitfinanziert werden.

Nun noch zum Minderheitsantrag Pfister Theophil, den ich unterstütze: Hier treffe ich mich mit meiner Vorrednerin. Wir brauchen unbedingt diesen zweiten Satz in Artikel 53 Absatz 2, wonach die Kantone diese Beiträge weiterleiten. Das ist zwar selbstverständlich, aber diese Beruhigungspille für die Organisationen der Arbeitswelt brauchen wir in diesem Gesetz, damit ganz klar ist, dass die Kantone nur "Durchlauf-Erhitzer" für dieses Geld sind.

Was den ersten Teil von Absatz 2 betrifft, bitte ich Sie, dem Ständerat und dem Bundesrat zu folgen und auf die Abstufung nach Bildungstypen zu verzichten. Diese Abstufung ist unnötig. Meine Vorrednerin hat hier Sachen hineininterpretiert, die nicht gemeint sind, weil der Verweis auf Artikel 14 Absätze 1 bis 3 ganz klar aufzeigt, dass es nur um die Bildungstypen geht: um die zweijährige, die dreijährige und die vierjährige Lehre und die Berufsmatura und sonst um gar nichts. Diese in der Pauschalisierung zu unterscheiden widerspricht eigentlich dem Grundsatz des Gesetzes, der Gesetzesphilosophie. Wir wollten genau nicht hierarchisieren, wie der Sprecher ganz zu Beginn der Debatte gesagt hat.

Ich bitte Sie im Namen der FDP-Fraktion, der Minderheit Pfister Theophil zu folgen, die vom Ständerat und vom Nationalrat das Gute nimmt und das elegant zusammensetzt. Ich bitte Sie, die Anträge Speck abzulehnen, weil sie für den Vollzug eine etwas verwirrliche Situation schaffen würden.