Bischof Pirmin · Ständerat · 2019-09-09
Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2019-09-09
Wortprotokoll
Eigentlich ist es schon unglaublich: Ein Ehepaar zahlt heute wesentlich mehr Steuern als zwei Personen mit dem gleichen Einkommen, die am gleichen Ort zusammenleben, aber nicht verheiratet sind - einfach nur, weil das Ehepaar verheiratet ist. Das betrifft nicht Einzelne, das betrifft 1,4 Millionen Menschen in diesem Land. Dazu kommt, dass das gleiche Ehepaar, wenn es dann in Rente geht, nicht zwei Altersrenten bekommt, wie die beiden Unverheirateten, also nicht 200 Prozent, sondern nur eine gemeinsame Ehepaarrente von 150 Prozent.
Das Bundesgericht hat 1984, vor 35 Jahren, festgestellt, dass dieser Zustand verfassungswidrig ist. Alle Kantone haben es geschafft, diese Diskriminierung aufzuheben - alle Kantone! Nur der Bund, nur wir haben das in 35 Jahren nicht geschafft, bis heute nicht.
Jetzt ist aber doch endlich etwas Bewegung ins Spiel gekommen. Das Schweizervolk hat 2016 eine Volksinitiative knapp abgelehnt, die die entsprechende Diskriminierung aufheben wollte. Am 10. April dieses Jahres hat das Bundesgericht diese Volksabstimmung aufgehoben, weil die Information, die Zahlen, die der Bundesrat vor der Abstimmung publiziert hatte, grob falsch waren - das stellte das Bundesgericht fest.
In der auf diesen Bundesgerichtsentscheid folgenden Session habe ich meine Motion, über die wir heute sprechen, eingereicht. Ich wollte erreichen, dass die Wiederholung der Volksabstimmung, die das Bundesgericht angeordnet hat, [PAGE 598] nicht ohne eine parlamentarische Beratung erfolgen kann - das wäre denkbar gewesen, der Bundesrat hätte die Wiederholung ohne Beratung anordnen können -, und ich wollte erreichen, dass der Bundesrat mit einer Botschaft oder mit einer Zusatzbotschaft die entsprechende Aufhebung der steuerlichen Diskriminierung aufgleist und endlich dem Parlament vorlegt.
In der Folge hat der Bundesrat erfreulicherweise beides getan: Er hat sich nach dem Bundesgerichtsentscheid erstens dafür entschieden, den sogenannten Erwahrungsbeschluss zur Volksinitiative aufzuheben. Den eigentlichen Bundesbeschluss über die Initiative hat er, das ist für mich verständlich, nicht aufgehoben; es ist ein Parlamentsentscheid, das müsste das Parlament machen. Der Bundesrat hat zweitens entschieden, eine Zusatzbotschaft zu einem Geschäft zu verabschieden, das bereits in der WAK des Ständerates hängig war, nämlich zur gleichen Besteuerung von Ehepaaren.
Diese Zusatzbotschaft ist in der WAK auch bereits behandelt worden. Wir haben am nächsten Montag bereits Gelegenheit, dieses Geschäft hier zu besprechen. Ich freue mich, dass ich feststellen kann: Ich habe die Ziele mit meiner Motion erreicht. Ich ziehe deshalb jetzt meine Motion zurück.