Schilliger Peter · Nationalrat · 2019-09-09
Schilliger Peter · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2019-09-09
Wortprotokoll
Inhaltlich kann ich mich als Kommissionssprecher in sehr vielem der Frau Bundesrätin anschliessen. Es geht bei der Beurteilung dieser Minderheiten ja um zwei Vorgehensweisen. Die eine Vorgehensweise ist diejenige der Mehrheit. Sie will, dass inhaltlich keine Diskussion des Gesetzestextes stattfindet. Sie will den pragmatischen Weg der Fristverlängerung der ausfallenden Beschlüsse. Lücken sollen geschlossen werden, und dies wirklich in einer pragmatischen Art und Weise. Die meisten Minderheiten sind identisch. Sie wollen, dass in Teilbereichen die CO2-Gesetzgebung bereits erfolgt; dies im Wissen, dass damit eine doppelte Gesetzesberatung stattfindet. Es wurde Ihnen bestens erklärt, und Sie wissen es, dass der Ständerat während dieser Session das CO2-Gesetz beraten wird und wir anschliessend die Gesetzesberatung erneut aufnehmen.
Ich erlaube mir, einen Hinweis darauf zu machen, wo das Risiko liegt. Wenn gewisse Minderheitsanträge zum Mehrheitsbeschluss würden - ich denke an die politische Diskussion über die Kompensationshöhe von Benzin und Diesel -, dann ist vermutlich ein Referendum zu dieser Vorlage in einer gewissen Art und Weise vorgegeben. Was würde das dann für das CO2-Gesetz bedeuten, das nun in Beratung ist, das vermutlich mehr Zeit braucht? Wird dann diese Beratung ausgesetzt? Was würde es bedeuten, wenn das Referendum erfolgreich wäre? Dann hätten wir gar nichts in der Hand. Ich bitte Sie, sich bei Ihrem Entscheid, was Sie nun abstimmen werden, dieser Verantwortung bewusst zu sein.
Ich komme zu den einzelnen Minderheiten.
In Artikel 3 will die Minderheit Müller-Altermatt, dass ab dem Jahre 2021 die Emissionsziele erhöht werden: Die Emissionen sollen, statt wie im Antrag der Mehrheit um 1,5 Prozent, um 3 Prozent pro Jahr vermindert werden. Die Differenz liegt also in dieser von mir beschriebenen Art und Weise der Gesetzesberatung oder eben der Fortschreibung der bisherigen gesetzlichen Vorgabe. Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 13 zu 12 Stimmen bei 0 Enthaltungen, diesen von der Minderheit aufgegriffenen Antrag abzulehnen.
In Artikel 10 will die Minderheit Girod, dass die Verpflichtung bezüglich der importierten Fahrzeuge ab dem Jahr 2021 jährlich erhöht wird. Auch hier, ohne inhaltlich darauf einzutreten, was das genau bedeutet, ist es das gleiche Prozedere: Es ist die Frage, ob wir die inhaltliche Diskussion führen, was wir mitgeben und wie die Umsetzung zu geschehen hat; die Frau Bundesrätin hat es geschildert. Die Kommission, ebenfalls mit 13 zu 12 Stimmen bei 0 Enthaltungen, empfiehlt Ihnen, den von der Minderheit Girod vertretenen Antrag abzulehnen.
In Artikel 26 Absatz 2bis will die Minderheit Thorens Goumaz, dass die Kompensation von Treibstoff mit einer jährlichen Erhöhung ab dem Jahr 2021 um 5 Prozent wirkt. Sie will also nicht nur eine Zielvorgabe für das Jahr 2021, sondern danach eine fortschreitende Erhöhung. Auch diesen Antrag empfiehlt die Kommission mit 13 zu 12 Stimmen bei 0 Enthaltungen abzulehnen. [PAGE 1400]
In Artikel 26 Absatz 3bis will die Minderheit Girod, dass das Kostendach der heutigen Kompensationskosten auf Treibstoff ab dem Jahr 2021 jährlich um einen Rappen erhöht wird. Richtig dargestellt würde der Aufschlag bis 2030 den Wert von 15 Rappen pro Liter Benzin erreichen. Ich erinnere Sie daran, dass wir in der Beratung des CO2-Gesetzes im letzten Dezember sehr emotionale Diskussionen hatten. Wir beschlossen damals 8 Rappen. Es gab auch damals schon verschiedene Anträge, ich glaube, da wird dann die politische Befindlichkeit sehr hoch sein. Diesen Antrag lehnt die Kommission mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung ab.
Ich komme zur Minderheit Reynard bei Artikel 29 Absatz 2bis: Hier geht es um die Kompetenz für die Erhöhung des maximalen Abgabesatzes auf Brennstoff. Dieser Maximalansatz beträgt heute im Gesetz 120 Franken, ab 2021 soll er jährlich um 10 Franken gesteigert werden. Ich mache hier den Hinweis, dass der Bundesrat aktuell eine Höhe von 96 Franken pro Tonne CO2 festgelegt hat und die Ziele im Bereich des Brennstoffes eigentlich erreicht werden.
Zur Minderheit Bäumle und der Frage, ob die Fristverlängerung zur Befreiung für biogene Treibstoffe bis 2021 oder 2030 zu erfolgen hat: Der von der Minderheit Bäumle aufgegriffene Antrag wurde in der Kommission mit 14 zu 10 Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.
Eine Bemerkung zu den Einzelanträgen: Nationalrat Bäumle hat richtig dargestellt, dass der identische Antrag in der Kommission vorlag. Dieser wurde mit 13 zu 12 Stimmen abgelehnt. Vermutlich hat er es verschlafen, einen Minderheitsantrag einzureichen - das kann es geben in der Hektik der Geschäfte. Die Kommission lehnte mit 13 zu 12 Stimmen einen mit dem vorliegenden Einzelantrag Bäumle identischen Antrag ab.
Ich mache darauf aufmerksam, dass die UREK-NR die Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 22 zu 2 Stimmen bei 0 Enthaltungen angenommen hat.
Ich bitte Sie, die Mehrheit zu unterstützen und auch in der Gesamtabstimmung der Mehrheit der Kommission zu folgen.