Dittli Josef · Ständerat · 2019-09-09
Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2019-09-09
Wortprotokoll
Betreffend Artikel 9 Absatz 4bis hat der Verband Inclusion Handicap - der Dachverband der Behindertenorganisationen - uns darauf aufmerksam gemacht, dass die Interessen von Behinderten in der vorliegenden Gesetzesvorlage nicht bzw. zu wenig berücksichtigt würden. Insbesondere würden Gehörlose den Sirenenalarm nicht hören. Menschen mit geistiger Behinderung seien in Alarmsituationen auch benachteiligt. Auch aufgrund völkerrechtlicher Verpflichtungen sei die Schweiz dazu verpflichtet, auf die Bedürfnisse behinderter Personen Rücksicht zu nehmen.
Die Kommission hat das Anliegen geprüft. Der Bundesrat hat zwar schon diverse Projekte umgesetzt und ist auf einem guten Weg, all diesen berechtigten Forderungen nachzukommen. Es ist erfreulich, dass der Bund in die richtige Richtung geht. Doch weil diese Systeme sich teilweise erst entwickeln und noch nicht installiert sind, begrüsst die Kommission eine gesetzliche Verankerung. Die Kommission kann es nachvollziehen, dass dieses Anliegen den Behindertenorganisationen unter den Nägeln brennt. Es geht auch darum, hier ein Zeichen zu setzen.