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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2019-09-10

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2019-09-10

Wortprotokoll

Mit der tariflichen Begünstigung von Bibliotheken liegt Ihnen ein Antrag zu einem Thema vor, zu dem sich Ihr Rat bisher nicht geäussert hat. Ich möchte deshalb diesen Antrag, der Ihnen so vorliegt, kurz erläutern.

Wie Sie wissen, hat sich die Agur 12 darauf geeinigt, kein sogenanntes Verleihrecht in die Revision aufzunehmen, und an dieser Auffassung hat sich auch nichts geändert. In der Zwischenzeit hat aber die Eidgenössische Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten eine Praxisänderung beim Bibliothekstarif gutgeheissen. Bisher galt gemäss Tarif, dass pauschale, nicht pro Vermietvorgang erhobene periodische Verwaltungsgebühren, die einen Teil der Betriebskosten decken, keine Entgelte sind. Die Bibliotheken bezahlten deshalb auf diesen Gebühren keine Vergütung. Diese Regelung wurde nun aber gestrichen. Neu werden auch diese Verwaltungsgebühren bei der Bestimmung der Vergütung mitberücksichtigt.

Die Rechteinhaber sind der Ansicht, dass diese Praxisänderung mit dem Verzicht auf ein Verleihrecht vereinbar ist, weil sie keine Gesetzesänderung erfordert. Die Bibliotheken hingegen sehen dies anders. Sie sehen in der Praxisänderung die Einführung eines Verleihrechts durch die Hintertür. Sie sind der Auffassung, dass der Verzicht auf ein Verleihrecht mit der Beibehaltung der bisherigen Praxis gleichzustellen ist. Die Bibliotheken fordern deshalb, dass die bisherige Praxis ins Gesetz geschrieben wird.

Der Ständerat erachtet die Forderung der Bibliotheken als nicht zielführend. Er schlägt deshalb vor, Bibliotheken tariflich zu begünstigen. Sein Beschluss basiert unter anderem auf den Erkenntnissen zweier Experten, die an der Sitzung der WBK-SR teilgenommen haben. Ihre Kommission folgt dem Ständerat und empfiehlt Ihnen, die vorgeschlagene Lösung anzunehmen.

Ich bin auch dieser Auffassung und möchte Ihnen beliebt machen, dass Sie dem Ständerat hier folgen, weil die vorgeschlagene tarifliche Begünstigung sehr flexibel ist. Sie führt nicht zwingend zu einer generellen Privilegierung aller Bibliotheken, sie kann aber spezifische Fälle berücksichtigen und so beispielsweise kleine Gemeindebibliotheken, die nur dank viel ehrenamtlicher Arbeit existieren, völlig freistellen, wenn die Vergütung existenzbedrohend werden könnte. Ihnen liegt aus meiner Sicht mit der tariflichen Begünstigung ein pragmatischer Antrag vor, der Raum für praxisorientierte Lösungen schafft. Er berücksichtigt die Interessen aller und bietet dabei grösstmögliche Flexibilität.

Ich bitte Sie deshalb, der Mehrheit zu folgen.

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