AB 249564
Arslan Sibel · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion · 2019-09-10
Wortprotokoll
In dieser Gesetzespassage geht es um einen Interessenkonflikt zwischen Bibliotheken und den Rechteinhabern. Anlässlich der Kommissionsberatung wurde uns jedoch versichert, dass es keinen Konflikt gebe, weshalb dieser Antrag eine blosse Ergänzung und Präzisierung von Artikel 60 Absatz 4 sei - wie das auch vorhin erwähnt worden ist. Gerade deshalb, weil die kleinen Bibliotheken vom Aussterben bedroht sind, war es uns ein Anliegen, das zu unterstützen. Sie spielen nämlich eine wichtige Rolle, auch für die Rechteinhaber.
Nun aber stellen wir im Nachhinein fest, dass der ständerätliche Beschluss die spezifische Situation der Bibliotheken genügend berücksichtigt. Er kommt den Bibliotheken mit dem eingefügten privilegierenden Artikel 60 Absatz 4 bei der Bemessung der Vergütungshöhe entgegen. Alles Weitere würde die Rechteinhaber einschränken. Zudem werden die Bibliotheken auch von der öffentlichen Hand finanziert. Deshalb wollen wir nicht, dass die Bibliotheken eben auch in einer schwierigen Lage sind. [PAGE 1403]
Inzwischen ist ein Vermietrecht, nicht aber ein Verleihrecht aufgenommen worden. Auf die Einführung einer Entschädigung für das unentgeltliche Verleihen, also für ein Verleihrecht, wurde zugunsten des politischen Kompromisses in der aktuellen Urheberrechtsrevision verzichtet. Es wurde gesagt, dass ein Tarif festgelegt worden ist, und das haben wir inzwischen zur Kenntnis genommen.
Mit dem Minderheitsantrag würden anscheinend die Bibliotheken sogar dann den Autorinnen und Autoren keine Entschädigung mehr bezahlen müssen, wenn sie für die Vermietung ihrer Werke Geld einkassieren würden. Weil davon in der Agur 12 nie die Rede war und es eine klare Verschlechterung der Situation der Urheberinnen und Urheber im Vergleich zum Status quo wäre, haben die Grünen grossmehrheitlich beschlossen, der Mehrheit zu folgen. Eine kleine Minderheit wird sich enthalten, und zwar, damit wir eine gute Lösung für alle Akteure haben.