Eberle Roland · Ständerat · 2019-09-10
Eberle Roland · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-09-10
Wortprotokoll
In Artikel 11 Absatz 5 geht es darum, was in den sogenannten Wildtierschutzgebieten - die haben wir ja umbenannt, das waren früher die Jagdbanngebiete - zur Regulierung abgeschossen werden kann und was nicht. Ich denke, das ist eine der Pièces de Résistance.
Wir stellen fest, dass die Wolfspopulationen, wie angenommen, im Moment stark steigen. Wir haben bis heute acht Rudel. Die Population entwickelt sich für die einen erfreulich und für die anderen bedrohlich - je nachdem, wie stark man von der Entwicklung der Wolfsrudel betroffen ist. Es geht eigentlich darum, ob in den Wildtierschutzgebieten Wölfe gejagt werden dürfen oder nicht. Das ist aber nicht jedermanns Sache, sondern die der Wildhut, die dort mit einer entsprechenden kantonalen Bewilligung eingreifen wird oder nicht. Es gibt eine Fraktion, die sagt: "Im Wildtierschutzgebiet sind einfach alle Tiere geschützt, und es gibt keine Eingriffe." Die UREK des Ständerates ist der Meinung, dass auch in den Wildtierschutzgebieten reguliert werden soll, damit diese Population entsprechend eingegrenzt werden kann; dies natürlich nicht zuletzt unter dem Aspekt des Schutzes der im Alpenraum lebenden Nutztiere. Das ist ja die ganze Konfliktsituation zwischen Wolf und Nutztieren und der Bevölkerung, die dort lebt und arbeitet.
Wir beantragen Ihnen, dass wir diesen Eingriff auch in den Wildtierschutzgebieten zulassen. Das ist der Inhalt von Artikel 11 Absatz 5.