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Bortoluzzi Toni · Nationalrat · 2002-09-19

Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-09-19

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen, hier an der Fassung des Nationalrates festzuhalten und Absatz 4 zu streichen. Es ist mir nicht ganz klar, warum die Kommission dies nicht auch beantragt. Offensichtlich war das, wie mir der Berichterstatter vorhin gesagt hat, nicht unbedingt die Absicht; aber er wird ja dann darauf eingehen.

Es sind zwei Gründe massgebend, um am Beschluss des Nationalrates festzuhalten:

1. Das Gesetz sieht dieses Angebot bereits in Artikel 14d Absatz 4 vor. Dort ist ausdrücklich geregelt, dass die Berufsfachschulen Angebote der höheren Berufsbildung sowie der berufsorientierten Weiterbildung machen können. Es ist also eine Doppelspurigkeit. Aus dem Protokoll im Amtlichen Bulletin der Beratung im Ständerat ist auch nicht ersichtlich, warum der Ständerat dort eine andere Lösung beschlossen hat.

2. Es kommt hinzu, dass es nicht in erster Linie Sache der Kantone ist, vorbereitende Kurse in der höheren Berufsbildung anzubieten; dafür sind eigentlich heute schon die Berufsverbände, also die Organisationen der Arbeitswelt, zuständig. Das ist sicher inhaltlich richtig, denn sie wissen am besten, was auf dem Arbeitsmarkt an beruflicher Weiterbildung gebraucht wird und was nicht. Erst wenn die Wirtschaft selbst kein Angebot macht, sollte der Staat solche Kurse anbieten. In diesem Fall käme ja dann der erwähnte Artikel 14d Absatz 4 zur Geltung.

Ich bitte Sie also, meinem Antrag zu folgen.

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