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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2019-09-10

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2019-09-10

Wortprotokoll

Der Bundesrat wird ja jetzt bis Ende 2020 die Verfassungsbestimmung über die Velowege in einem Veloweggesetz konkretisieren. Das Gesetz wird die Grundlage bilden. Es wird die Grundsätze für attraktive und sichere Velowege festlegen und auch, dass man über deren Benutzung informieren kann. Planung, Bau und Unterhalt der Velowege bleiben aber weiterhin Aufgabe der Kantone und Gemeinden. Es ist grundsätzlich vorgesehen, dass dem Bund für die Velowege künftig die gleichen Aufgaben übertragen werden, wie das für die Fuss- und Wanderwege heute der Fall ist - das ist also eine Parallelität.

Der Bund unterstützt die Erstellung von Langsamverkehrs- und Veloweginfrastrukturen im Rahmen der Agglomerationsprogramme. Über solche Programme haben Sie bereits ein paarmal entschieden. Vor dem Hintergrund der Klimadebatte und auch zur Lösung von verkehrspolitischen Problemen wird der Veloverkehr, denke ich, in Zukunft ganz grundsätzlich an Bedeutung gewinnen. In diesem Sinne hat sich der Bundesrat auch im Hinblick auf Ihre Interpellation bereiterklärt, im Rahmen der Arbeiten für das Veloweggesetz auch ein separates Veloförderprogramm zu prüfen - "prüfen" habe ich gesagt. Dann werden wir sicher auch schauen, ob das mit finanziellen Verpflichtungen verbunden wäre oder nicht. In diesem Sinne werden wir auch diese Frage gerne prüfen.

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