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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2019-09-10

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2019-09-10

Wortprotokoll

Ich beginne mit dem Schluss des Votums von Nationalrat Wobmann. Ich möchte hier klar unterstreichen und keinen Zweifel daran lassen, dass der Bundesrat alle radikalen Strömungen, seien sie religiös, islamistisch oder auch rechtsextremistisch oder linksextremistisch, bekämpft und ein besonderes Augenmerk auf die Bekämpfung dieser Strömungen hat.

Ich möchte aber, da die Motion 2017 eingereicht wurde und seither doch einiges gegangen ist, auch darauf hinweisen, dass vieles, was Sie verlangen, bereits möglich ist. So ist es beispielsweise möglich, dass das Fedpol Einreiseverbote und Ausweisungen von ausländischen Predigern erlässt. Personen, die schon in der Schweiz sind, können weggewiesen werden. Es ist auch so, dass im Bereich des präventiven Staatsschutzes die Sicherheitsorgane des Bundes und der Kantone Informationen über islamistische Imame bearbeiten dürfen. Es ist weiter so, dass ausländische Staatsangehörige, die eine Straftat begehen, einen Landesverweis von drei bis fünfzehn Jahren bekommen können.

Erst 2018 und 2019 sind neue Massnahmen vorgestellt worden. Sie wissen, dass eine Strafgesetzrevision hängig ist. Es geht um eine Strafnorm gegen kriminelle Organisationen, die einst für den Kampf gegen mafiöse Organisationen geschaffen wurde. Sie wird auf die Bedürfnisse des Kampfes gegen terroristische Organisationen zugeschnitten. Dieses Geschäft ist in der SiK-SR hängig. Weiter ist in der SiK-SR das Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus hängig; es wird jetzt dann beraten. Hier geht es um Melde- und Gesprächsteilnahmepflichten, Kontaktverbote, Ein- und Ausgrenzungen, Ausreiseverbote und Hausarrest. Der Bundesrat hat zudem im Juni 2019 die Botschaft zur Änderung des Geldwäschereigesetzes verabschiedet. Hier geht es auch darum, die Geldwäscherei, die spezifisch zur Terrorismusfinanzierung verwendet wird, zu bekämpfen. So wird beispielsweise neu jeder Verein zum Eintrag ins Handelsregister verpflichtet, wenn hauptsächlich Vermögenswerte im Ausland gesammelt oder verteilt werden, die für karitative, religiöse oder andere Zwecke bestimmt sind.

Sie sehen, Herr Nationalrat Wobmann, dass wir das ernst nehmen und auch ausführen. Was Sie hingegen betreffend die Überwachung aller Moscheen verlangen, ist nicht möglich, weil dies das Verhältnismässigkeitsprinzip und die gesetzlichen Grundsätze der präventiv-polizeilichen Informationsbeschaffung verletzen würde. Hier haben wir im Staatsschutz nachrichtendienstlich einfach Grenzen. Es ist nicht möglich, einfach präventiv, ohne besonderen Anlass, zu überwachen. Das hat das Parlament auch bewusst so beschlossen.

Ich bitte Sie deshalb, die Motion abzulehnen.