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Aebischer Matthias · Nationalrat · 2019-09-10

Aebischer Matthias · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-09-10

Wortprotokoll

Das Postulat 19.3956 wurde, wie mein Kollege Bauer bereits gesagt hat, mit 21 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen in unserer Kommission angenommen.

Um was geht es? Ich lese Ihnen ganz kurz den ersten Satz dieses Postulates vor: "Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und Bericht zu erstatten, wie die Rechtslage im Hinblick auf die Tarifpflicht des Arbeitgebers im Zusammenhang mit Musikkonsum von Angestellten im Gemeinschaftsbüro sowie in einem Dienstwagen (z. B. über Smartphone oder Autoradio) ausgestaltet ist."

Wie mein Kollege Bauer bereits gesagt hat: Dass dieses Thema jetzt auf den Tisch kommt, hat mit der Umstellung am 1.[NB]Januar dieses Jahres zu tun, nämlich mit dem Wechsel von der geräteabhängigen Abgabe zur allgemeinen Abgabe. Diese wird neu durch die Serafe eingefordert; früher machte das die Billag. Die Billag hat das für die Musik eben auch gleich gemacht, und jetzt macht das für die Musik die Suisa. Das heisst, einige kleinere Betriebe haben verschiedene Rechnungen erhalten und waren erstaunt. Vor allem geht es um Firmen mit mehreren Niederlassungen, insbesondere um die Arbeitsgemeinschaften. Dazu kommt, dass ein kleines Architekturbüro vielleicht mehrere Suisa-Rechnungen erhält und grosse Einkaufszentren, die die Leute mit Musik berieseln, eben keine Rechnung von der Suisa erhalten.

Das Einzige, was die Kommission jetzt möchte, ist, dass der Bundesrat prüft, ob das eigentlich gut ist und ob man mit dieser neuen Rechnungsstellung gut aufgestellt ist. Der Bundesrat hat in seiner Antwort dann geschrieben, das Institut für geistiges Eigentum würde das bereits machen. Es würde die neue Rechnungsstellung auf Effizienz und Qualität prüfen. Das ist uns ein bisschen zu wenig. Wir möchten eben eine Aufstellung und einen Vergleich.

Deshalb hat eine klare Mehrheit - der Entscheid fiel mit 21 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen - diesem Kommissionspostulat zugestimmt.