Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2019-09-10
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2019-09-10
Wortprotokoll
Auch hier hat die Zeit etwas im Sinne des Motionärs gearbeitet. Ich möchte darauf hinweisen, dass der Bundesrat am 26. Juni 2019, also vor wenigen Wochen, die Botschaft zum Bundesgesetz über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses verabschiedet hat. Die Vorlage des Bundesrates geht zurück auf die Motion Hess Hans 11.3925. Auch das hat also relativ lange gedauert, nämlich acht Jahre. Mit dieser Motion wurde der Bundesrat aufgefordert, eine rechtliche Grundlage gegen missbräuchliche Fälle im Konkurswesen zu schaffen. Mit der Vorlage wird über eine Reihe von Massnahmen das Ziel verfolgt, zu verhindern, dass das Konkursverfahren von Schuldnerinnen und Schuldnern dazu missbraucht wird, sich ihrer Verpflichtungen zu entledigen.
Der Bundesrat hat den Handlungsbedarf anerkannt und festgestellt, dass zwar bereits heute verschiedene Mittel zur Verfügung stehen, um solche Missbräuche zu ahnden. Allerdings zeigt sich in den verschiedenen Bereichen, dass die faktischen Hürden für Gläubigerinnen und Gläubiger und Behörden zu hoch sind und dass deshalb auf eine konsequente Rechtsdurchsetzung selbst in offensichtlich missbräuchlichen Fällen verzichtet wird. Der Bundesrat hat deshalb bereits in der Vergangenheit im Rahmen verschiedener Projekte zahlreiche Massnahmen vorgeschlagen, die missbräuchliche Konkurse und Gläubigerschädigungen verhindern sollen.
Mit dem im Juni vorgelegten Gesetzentwurf werden weitere Einzelmassnahmen vorgeschlagen. Das Kernstück der Vorlage bildet die Verbesserung der Durchsetzbarkeit des strafrechtlichen Tätigkeitsverbots, das es dem Gericht erlaubt, jemandem die Ausübung einer Funktion in einem Unternehmen zu verbieten. Ergänzend soll durch präventive Massnahmen die Gefahr von missbräuchlichen Konkursen verringert werden. Im Handelsregister soll der Öffentlichkeit eine Personensuche ermöglicht werden. Es soll ersichtlich sein, welche Funktion die gesuchte Person in welchen Unternehmen innehat oder innehatte, und es soll die bundesgerichtliche Rechtsprechung zum Verbot des Mantelhandels kodifiziert werden und die Möglichkeit des rückwirkenden Opting-out gestrichen werden. Schliesslich sollen im Schuldbetreibungs- und Konkursrecht die Gläubigerinnen und Gläubiger für im öffentlichen Recht begründete Forderungen wählen können, ob eine Betreibung auf Pfändung oder auf Konkurs fortgesetzt wird.
Sie sehen also, Herr Nationalrat Pardini, es sind vielleicht nicht alle Anliegen, die Sie erwähnt haben, in dieser Vorlage drin. Aber das, was Sie wünschen, wird sicher in weiten Teilen umgesetzt. Namentlich das vorgeschlagene Verbot des Mantelhandels zielt direkt auf die auch in der Motion angesprochenen organisierten Firmenbestattungen, wie Sie sie [PAGE 1430] nennen. Der Bundesrat hat anlässlich der Ausarbeitung der Botschaft die verschiedenen Massnahmen auch geprüft und ein umfassendes Massnahmenpaket vorgeschlagen.
Selbstverständlich werden Sie über die vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen sowie die möglichen Ergänzungen oder Alternativen im Rahmen der Diskussion der Vorschläge des Bundesrates noch im Einzelnen zu befinden haben. Verfahrensmässig scheint es aber nicht sinnvoll, wenn Sie dem Bundesrat jetzt wieder einen neuen Auftrag erteilen, bevor Sie über die Vorlage befunden haben, die wir erst kürzlich verabschiedet haben.