Eberle Roland · Ständerat · 2019-09-10
Eberle Roland · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-09-10
Wortprotokoll
Ich entschuldige mich dafür, das Wort nach der Frau Bundesrätin nochmals zu ergreifen.
Das Argument mit der Verfassungsgrundlage führt zu einer ziemlich künstlichen Debatte. Wenn wir den Boden mit historischen Schiessen weiterhin einmal pro Jahr belasten, ist es - nach meinem nicht juristischen Verständnis - eigentlich egal, wo legiferiert wird. Der Bundesrat hat auch keinen Antrag in diese Richtung gestellt, sondern nur vorgeschlagen, dass man so etwas tun könnte. Es gibt hier keine entsprechenden Anträge des Bundesrates, diese Regelung auf Verordnungsstufe und in Kompetenz der Departementschefin einzuführen.
Ich bitte Sie daher, der Kommission zu folgen und dieser Rückweisung nicht stattzugeben.