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AB 249792

Gmür-Schönenberger Andrea · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion · 2019-09-10

Wortprotokoll

Bei Artikel 12 Absätze 1 und 2 geht es um die Sorgfaltspflichten im Umgang mit der E-ID und die daraus resultierende Haftung. Die Minderheit II (Arslan) will Artikel 12 Absätze 1 und 2 gemäss Ständerat streichen. Die Haftung sei in Artikel 28 mit Verweis auf das OR bereits ausreichend geregelt. Die Pflichten der Nutzerinnen und Nutzer würden hier erweitert. Die Kommission lehnte diesen Antrag mit 17 zu 8 Stimmen ab. Die Minderheit I (Flach) versteht ihren Antrag als Kompromiss zwischen der Fassung des Bundesrates und derjenigen des Ständerates. Sie will nur auf Absatz 1 verzichten und nicht mehr erwähnen, dass die E-ID persönlich ist und Dritten nicht überlassen werden darf. Absatz 2 könne man belassen, da es sich hier lediglich um einen Grundsatz handle, dem bereits nachgelebt werde. Es gebe so immer noch privatrechtliche Freiheiten. Dieser Antrag wurde in der Kommission mit 15 zu 10 Stimmen abgelehnt. Die Mehrheit will an der Fassung des Bundesrates festhalten. Sie ist der Meinung, dass es im ureigenen Interesse der Nutzerinnen und Nutzer einer E-ID liegt, dass diese persönlich ist und von niemandem im virtuellen Raum genutzt werden kann.

Ich bitte Sie, der Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen zu folgen.

Zu Artikel 12 Absatz 3: Die Minderheit I (Flach) will der Angst vorbeugen, dass künftig im Internet nichts mehr bestellt werden kann, ohne dass eine Datenspur hinterlassen wird. Die Mehrheit unserer Kommission ist der Ansicht, dass ein neuer Absatz 3 gemäss Minderheit I in der Praxis nicht wirklich etwas verändert und deshalb unnötig ist. Zudem erachtet die Kommissionsmehrheit wie auch der Ständerat Absatz 3, eine Delegationsnorm an den Bundesrat, als unnötig und will ihn streichen. Dieser Antrag wurde in der Kommission mit 15 zu 10 Stimmen abgelehnt.

Ich bitte Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen.

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