Hess Lorenz · Nationalrat · 2019-09-12
Hess Lorenz · Nationalrat · Bern · Fraktion BD · 2019-09-12
Wortprotokoll
Wie immer in dieser Phase der Differenzbereinigung geht es darum, sich anzunähern und das Gesetz schlussendlich so zu gestalten, dass wir bei den Schlussabstimmungen auch eine Chance haben, dieses Gesetz zu verabschieden.
Vorab möchte ich Sie bitten, hier bei diesen Differenzen jeweils die Mehrheit zu unterstützen. Insgesamt ist dieses Gesetz, wie wir es jetzt hier zum dritten Mal beraten, ein ausgewogenes Gesetz. Es ist nicht, wie das von den Referendumsführerinnen und -führern schon jetzt gesagt wird, ein "Wolfsabschussgesetz". Es ist ein ausgewogenes Gesetz, und was dabei häufig nicht beachtet wird, ist, dass auch in diesem Gesetz wesentliche Tierschutzaspekte drin sind, beispielsweise die Wildkorridore und die gesetzliche Regelung der Nachsuche.
Insofern bitten wir Sie, hier jeweils der Mehrheit zu folgen und damit die Differenzen auszuräumen.
Ich komme zur einen relevanten Differenz, welche die Bejagung des Wolfs in den Jagdbann- bzw. dann neu in den Wildtierschutzgebieten anbelangt. Ich glaube, wir sollten in diesem Gesetz das Fuder nicht überladen. Bei allem Respekt vor den Anliegen der Nutztierhalter, die tatsächlich in gewissen Gebieten und Kantonen Probleme mit dem Aufkommen des Wolfs haben, sollten wir hier das Augenmass nicht verlieren. Der Wolf kann dort, wo es nach Gesetz dann nötig und machbar ist, tatsächlich teilweise bejagt werden. "Bejagt werden" heisst übrigens nicht, dass er einfach zur Jagd freigegeben wird, sondern dass nach ganz klaren Vorgaben und Bedingungen einzelne Tiere durch die Behörden abgeschossen werden könnten. Wenn das in gewissen Gebieten begründet ist und tatsächlich stattfinden soll, dann muss das nicht im Jagdbann- oder eben im Wildtierschutzgebiet erfolgen: Diese Gebiete sind wesentlich kleiner als das ganze Streifgebiet, das ein Wolfsrudel hat. Sollte also dereinst ein Wolfsrudel dezimiert werden müssen, kann man das im Wesentlichen und sehr gut ausserhalb dieser Wildtierschutzgebiete machen. Wildtierschutzgebiete sind, wie der Name sagt, dazu da, dem Wild Schutz zu gewähren. Das gilt für alle Tierarten, und dort sollte nicht noch ein künstlicher Jagddruck erzeugt werden.
Deshalb bitte ich Sie hier im Namen unserer Fraktion, diese Frage im Sinn der Mehrheit zu beantworten. Wir sollten nicht noch das Fuder überladen, wie man so schön sagt, und tatsächlich die Bejagung im Jagdbann- oder im Wildtierschutzgebiet anstreben. Das ist einer der wesentlichen Punkte, denke ich, die dazu führen können, dass wir am Schluss auch, wie dies schon Kollege Vogler angetönt hat, eine referendumsfähige Vorlage haben. Wir sollten sie nicht unnötig belasten mit unnötigen Artikeln und Vorschriften.
Ich komme ganz kurz noch zur letzten Differenz, zur Anhörung der betroffenen Kreise. Ich bitte Sie auch hier, der Mehrheit zu folgen. Wir brauchen in einem Gesetz nicht noch festzuschreiben, was bei all diesen Entscheiden, die über Eingriffe in Wildtierschutzgebiete, Wildruhezonen usw. gefällt werden, ohnehin schon Tatsache ist. Im Rahmen des Jagdgesetzes bzw. dessen Umsetzung ist es in unserem System üblich, dass die betroffenen Kreise angehört werden. Das betrifft insbesondere auch die Kantone. Wir brauchen das hier nicht noch speziell festzuhalten.
Zusammengefasst möchte ich Sie bitten - deshalb spreche ich hier nur einmal -, dass Sie im Rahmen der Differenzen überall der Mehrheit folgen, sodass wir am 27. September schlussendlich das Gesetz verabschieden können.