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Vonlanthen Beat · Ständerat · 2019-09-12

Vonlanthen Beat · Ständerat · Freiburg · CVP-Fraktion · 2019-09-12

Wortprotokoll

Wir sind bei Artikel 12. Hier geht es um die Position der Nutzerinnen und Nutzer, also um ihre Rechte und Pflichten. Der Nationalrat möchte explizit verbieten, dass Nutzerinnen und Nutzer ihre E-ID weitergeben können. Er sieht ferner eine Sorgfaltspflicht vor, welche von den Nutzenden verlangt, dass sie die nach den Umständen zumutbare Sorgfalt zur Vermeidung von Missbräuchen ihrer E-ID anwenden. Der Ständerat hat in der ersten Lesung beide Bestimmungen gestrichen.

Die Kommission beantragt Ihnen im Sinne eines Kompromisses nun einstimmig Folgendes: Absatz 1, d. h. das Verbot der Weitergabe der E-ID, soll gestrichen bleiben. Er ist rigide formuliert und eigentlich nicht nötig. Absatz 2 bleibt hingegen bestehen. Er beschränkt sich auf die nach den Umständen zumutbare Sorgfalt. Auf diese Weise wird auch die Widerrechtlichkeit, die nach Artikel 41 OR für die Haftung gefordert ist, auf vernünftige Weise konkretisiert. Das schafft Rechtssicherheit.

Als Gegenstück soll nun aber ein neuer Absatz 2bis eingeführt werden. Hier geht es darum, dass die Konsumentinnen und Konsumenten bei Anwendungen, bei denen eine E-ID der Stufe "niedrig" eingesetzt wird, eine Alternative zur E-ID haben. Betroffen ist hier im Wesentlichen einfaches Online-Shopping. In den Diskussionen rund um die E-ID taucht immer wieder die Angst auf, dass man eine lange Datenspur hinterlässt, wenn man überall die E-ID verwendet. Auch wenn das Gesetz gute Sicherungen enthält - und ich verweise hier speziell auf den vom Nationalrat neu eingeführten Artikel 16 Absatz 3 -, ist durchaus nachvollziehbar, dass da bei Einzelnen ein ungutes Gefühl zurückbleiben kann. Durch diese Wahlmöglichkeit wird auch niemand gezwungen, irgendwelche Sorgfaltspflichten zu übernehmen.

Betrachtet man das Ganze aus der Optik des Vertrauens, ist es sinnvoll, diese vertrauenssteigernde Massnahme im Gesetz zu verankern. Es ist ohnehin davon auszugehen, dass die meisten Unternehmen eine Wahlmöglichkeit bieten werden. Auch heute besteht bei einem Online-Kauf in der Regel die Möglichkeit, sich zu registrieren oder als nichtregistrierter Gast Geschäfte abzuwickeln. Das wird so bleiben.

Ich bitte Sie daher, hier Ihrer Kommission zu folgen und diesem Kompromiss zuzustimmen.