Schmid Samuel · Bundesrat · 2002-09-23
Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2002-09-23
Wortprotokoll
Der Bundesrat verfolgt die Menschenrechtssituation in der Ukraine mit grosser Aufmerksamkeit. Die Parlamentarische Versammlung des Europarates hat im September des letzten Jahres festgestellt, die Ukraine habe bezüglich ihrer Verpflichtungen als Mitglied des Rates substanzielle Fortschritte gemacht. Die Ukraine hat namentlich eine tief greifende Gesetzesreform durchgeführt. Es verbleiben allerdings immer noch Probleme bei der Umsetzung. Der Bundesrat hat in der Tat Kenntnis von Berichten, nach denen die ukrainischen Polizeikräfte bei ihren Verhaftungen oftmals willkürlich und mit Gewalt vorgehen. Auch Folterungen kommen weiterhin vor. Ebenfalls sind dem Bundesrat die schwierigen Bedingungen bezüglich Platz und Hygiene in den Gefängnissen sowie die harten Initiationsriten in der ukrainischen Armee bekannt.
Der ukrainischen Seite ist die Besorgnis der Schweiz über die genannten Zustände mehrfach kommuniziert worden. Auch ich habe anlässlich meines Besuchs in Kiew vom 2./3. September dieses Jahres diese Probleme gegenüber Verteidigungsminister Schkidtschenko angesprochen. Ebenso war aus diesen Überlegungen letztes Jahr eine vom ukrainischen Innenministerium gewünschte Lieferung von Liquidationsfahrzeugen der Schweizer Armee verweigert worden. Zu erwähnen ist zudem, dass sich die Schweiz konkret für die Verbesserung der Bedingungen im Strafvollzug verwendet, indem sie das Modellgefängnis in Bela Zerkwa unterstützt. Schliesslich nimmt diesbezüglich auch das Genfer Zentrum für die demokratische Kontrolle der Streitkräfte, das in verschiedenen Foren mit der Ukraine zusammenarbeitet, Verantwortung wahr.
Hingegen hat der Bundesrat darauf verzichtet, solche Forderungen zur expliziten Bedingung für die bei jener Gelegenheit erfolgte Unterzeichnung des "Agreement on Cooperation" zu machen. Dieses Abkommen verfolgt indes unter anderem den Zweck, durch die Zusammenarbeit zwischen den Verteidigungsministerien Werte wie Rechtsstaatlichkeit und zivile Kontrolle der Streitkräfte zu stärken. Das Abkommen ist vergleichbar mit ähnlichen Kooperationen zwischen dem VBS und Albanien beziehungsweise Mazedonien. Dank solchen Abkommen lässt sich auch leichter auf den Schutz der Menschenrechte hinwirken.
Zurzeit prüft eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe die Möglichkeiten interdepartementaler Konsultationsmechanismen sowie Kriterien, die es in Zukunft erlauben sollen, den Abschluss solcher Abkommen gezielt an die Einhaltung der Menschenrechte zu knüpfen.