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Lustenberger Ruedi · Nationalrat · 2002-09-23

Lustenberger Ruedi · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-09-23

Wortprotokoll

Unser Rat hat jetzt ein Kernenergiegesetz verabschiedet, das man als sehr kernenergiefreundlich bezeichnen darf. Die Mehrheit der vorberatenden Kommission schlägt als letzten Artikel unserer Beratungen mit dem Artikel 28bis im Energiegesetz eine Ausgleichsabgabe von 0,3 Rappen pro Kilowattstunde Atomstrom zugunsten der erneuerbaren Energien vor. Die Mehrheit der CVP-Fraktion unterstützt diesen Antrag.

In der Schweiz ist der Anteil einheimischer Energien am Gesamtenergieverbrauch - das wissen wir - extrem niedrig. Weil wir über keinerlei Erdgas- und keinerlei Erdölvorkommen verfügen, ist diese Tatsache allerdings zum Teil gottgegeben. Wir sind - wenn man die Energiebilanz betrachtet - zu 85 Prozent vom Ausland abhängig. Die gesamten Aufwendungen für Energie betragen jährlich über 20 Milliarden Franken; so importieren wir beispielsweise jährlich 13 Millionen Tonnen Erdöl. Im gleichen Zeitraum lassen wir 5 Millionen Kubikmeter einheimisches Holz, welches im Gegensatz zu Erdöl CO2-neutral ist, in den Wäldern verrotten oder als Überbestand ungenutzt liegen.

Etwas überspitzt könnte man sagen: Wir beziehen Öl von Herrn Saddam, Gas und Plutonium von Herrn Putin; das Holz vor unserer Haustüre aber, welches als Absender den einheimischen Bauern hat, lassen wir liegen. Es setzt zwar beim Verfaulen und Verrotten im Wald über Jahre hinweg genau gleich viel CO2 frei, wie wenn man es zur Energiegewinnung verbrennen würde. Wir nutzen das Holz aber nicht, weil diese Nutzung anscheinend nicht rentiert.

Ich habe einleitend gesagt, die Abhängigkeit in Bezug auf den Gesamtenergieverbrauch sei zum Teil gottgegeben. Aber es ist im gleichen Mass, und zwar im wahrsten Sinn des Wortes, gottgegeben, dass wir in der Schweiz eine jährlich nachwachsende Holzmenge von 10 Millionen Kubikmetern haben; wir nutzen knapp die Hälfte davon.

Wir haben zur Kenntnis genommen, und es ist hier an diesem Pult vorhin auch erwähnt worden, dass die Förderabgabe zugunsten der erneuerbaren Energien vom Souverän vor zwei Jahren knapp abgelehnt wurde, mit 53 zu 47 Prozent der Stimmen. Seither ist aber die Natur, sind die Schweiz und die Welt nicht stehen geblieben. Die schweizerische Energieversorgung ist seit dem 11. September 2001 verletzlicher geworden. Die Diskussionen im Zusammenhang mit dem EMG beispielsweise betrafen in der Hauptsache die Versorgungssicherheit. Nach dem Sturm Lothar droht in den Bergwäldern eine Borkenkäferinvasion - auch im Toggenburg, Toni Brunner -, und wir wissen nicht, was wir mit diesem Holz machen wollen.

Verschiedene Vorstösse zum Thema Energie sind inzwischen deponiert worden. Der wichtigste davon ist die Motion Christen, die Motion unseres Vizepräsidenten; sie hat über 60 Unterschriften aus allen Fraktionen. Nur hat diese Motion unseres Vizepräsidenten einen Schönheitsfehler: Sie verlangt, dass man einheimische Energie aus Bundesmitteln fördert. Die Schuldenbremse und die angespannte Lage in der Bundeskasse lassen es aber als sehr unwahrscheinlich erscheinen, dass die gezielte und längerfristige Förderung der einheimischen erneuerbaren Energien auch wirklich in Gang kommt.

Es besteht bei den Experten auch die Frage der Verfassungsmässigkeit einer solchen Ausgleichsabgabe. Grundsätzlich ist es allerdings bei aller Formaljuristerei letztlich eine Frage des politischen Willens. Wenn das Parlament den politischen Willen aufbringt, sich für eine verhältnismässig kleine Ausgleichsabgabe zu entscheiden, dann genügen der Energie- und der Umweltartikel in der Bundesverfassung durchaus, um die Verfassungsmässigkeit zu begründen. In diesem Zusammenhang hat alt Ständerat René Rhinow bereits 1997 folgenden Beitrag geschrieben:

"Das Beispiel der Energieabgabe zeigt (einmal mehr), dass Fragen der Verfassungsmässigkeit gern dazu ge- und missbraucht werden, den eigenen politischen Standpunkt zu untermauern. Vor allem wenn es darum geht, mit Rückgriff auf eine behauptete Verfassungswidrigkeit neue Vorschläge abzulehnen. Man mag mit guten Gründen die Einführung von Energielenkungsabgaben im Moment als politisch noch nicht mehrheitsfähig taxieren. Die Verfassung steht ihnen indessen nicht grundsätzlich entgegen."

Ich gehe noch kurz auf das Argument von Kollega Keller in Bezug auf die Arbeitsplätze ein: Wenn wir diese Ausgleichsabgabe in der Höhe von total 60 Millionen Franken im Jahr erheben, dann bleibt der hinterste und letzte Franken unserer Volkswirtschaft erhalten. Unsere Volkswirtschaft profitiert beispielsweise davon, wenn das Gewerbe neue Anlagen bauen kann oder wenn unsere Industrie und Forschung neue Anlagen entwickeln können. So gesehen, bleibt der letzte Franken in unserer Volkswirtschaft im Umlauf.

Ich bitte Sie, dieser Abgabe, dem Antrag der Mehrheit der Kommission zuzustimmen, und unterstütze selbstverständlich namens der CVP-Fraktion auch den Ergänzungsantrag von Kollega Schmid Odilo.

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