Schilliger Peter · Nationalrat · 2019-09-12
Schilliger Peter · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2019-09-12
Wortprotokoll
Zuerst mache ich eine Interessenbindung publik: Ich bin Waldbesitzer, aber mit der Sägerei Schilliger, die sehr bekannt ist in der Schweiz, nicht direkt verwandt, und habe in diesem Sinne also keine Interessenbindung.
Die Motion der UREK-SR vom 30. August 2018 will, dass der Bundesrat beauftragt wird, in der Waldverordnung die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Realisierung von Rundholzlagern in folgenden Fällen - sowohl für den Waldeigentümer als auch für die Sägereien - im Wald möglich wird. Das sind die Punkte: Beschränkung auf Anlagen zur Lagerung von Schweizer Rundholz; die Anlagen dienen der regionalen Bewirtschaftung des Waldes; für diese Anlagen ist der Bedarf ausgewiesen, ihr Standort zweckmässig und ihre Dimensionierung den regionalen Verhältnissen angepasst; und schlussendlich stehen den Anlagen keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegen.
Der Bundesrat hat am 14. November 2018 die Annahme der Motion beantragt und weist in seiner Antwort auf die Wichtigkeit der Hauptziele der Waldpolitik 2020 hin, welche die Sicherstellung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung sowie die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für eine effiziente und innovative Wald- und Holzwirtschaft erreichen will.
Die UREK-NR hat das Anliegen an der Sitzung vom 19. Februar 2019 einstimmig unterstützt.
Anlässlich der Beratung vom 4. Juni entschied der Nationalrat mit 96 zu 88 Stimmen für Rückweisung an die UREK-NR. In der Neuberatung sollen die Anwendung sowie die Auswirkung des Einsatzes von Pestiziden bei diesen Rundholzlagern ebenso bewertet werden.
An der Sitzung vom 27. August hat sich Ihre UREK darüber informieren lassen, was die Gründe für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln bei den Holzlagern sind, wie das Bewilligungsverfahren funktioniert und ob es Alternativen zu den Insektiziden gibt. Die Kommission ist der Auffassung, dass es in ausserordentlichen Situationen - wie im Jahre 2018 beim Sturm Burglind - angemessen ist, Pflanzenschutzmittel einzusetzen und damit das Holz für die qualitativ gute Weiterverwendung zu schützen.
Ein solcher Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist heute und im geltenden Recht in Ausnahmefällen bereits möglich. Der Einsatz der Pflanzenschutzmittel ist dabei an eine Mittelzulassung, an die Fachbewilligung und an die Anwendungsbewilligung geknüpft. Es obliegt den Kantonen, die Einhaltung der Bestimmungen über die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln im Wald zu überwachen.
Eine Alternative zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln wäre die schnelle Entfernung von geschlagenem Holz aus dem Wald oder die umgehende Entrindung des geschlagenen Holzes. Beides ist logistisch schwierig und mit grossen Kostenfolgen verbunden, sodass damit der wirtschaftliche Einsatz unseres Schweizer Holzes erschwert würde. Die beabsichtigten Holzlager würden meist in die Nähe der Sägereien - im Sinne von Zwischenlagern - disponiert. Eine Verlagerung in die Nichtwaldzone ist aus Gründen der notwendigen Bewilligungsverfahren und der Kostenfolge kaum umsetzbar. [PAGE 1514]
Die UREK-NR bittet Sie mit 13 zu 11 Stimmen, die Motion zu unterstützen und damit einen Beitrag an die wirtschaftliche Verwendung von Schweizer Holz zu leisten.