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Bischof Pirmin · Ständerat · 2019-09-12

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2019-09-12

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen, und zwar nicht aus orthografischen Gründen. Die Begründung, warum die Minderheit Comte bei Ziffer 2 falsch liegt, haben die Kollegen Hefti und Ettlin Erich vorhin vorgebracht. Für mich ist die Ziffer 1 entscheidend. Diese ist gesellschaftspolitisch komplett daneben.

Wir haben heute tatsächlich ein sehr einschränkendes Pflichtteilsrecht. Der Erblasser kann nicht so viel verfügen, wie er oft möchte. Mit der Revision, die wir jetzt schon in den letzten zwei Artikeln beschlossen haben, ist in allen Fällen die Hälfte des Vermögens frei verfügbar. Der Erblasser kann also die Hälfte des Vermögens beispielsweise einer Konkubinatspartnerin hinterlassen, und nur die übrige Hälfte bleibt bei den Kindern oder bei der Ehegattin. Diese Situation, Kollege Jositsch, gibt es eben auch. Es gibt Konkubinatspaare, bei welchen die Ehefrau des männlichen Partners auch noch lebt: Er hinterlässt Ehefrau, Kinder und eine Konkubinatspartnerin. Mit der Revision, die wir beschlossen haben, kann jetzt die Konkubinatspartnerin bereits mit der Hälfte bedient werden. Ehefrau und Kinder haben dann zusammen noch die Hälfte. Gemäss der Minderheit Comte würde die Konkubinatspartnerin bis zu drei Viertel des ganzen Vermögens bekommen und Ehefrau und Kinder zusammen dann nur noch einen Viertel. Das ist nun also von Gesetzes wegen schon ein sehr weitgehender Eingriff und eine sehr grosse Ausdehnung der Verfügungsfreiheit zulasten von Ehepartnerin bzw. Ehepartner und Kindern.

Ich bitte Sie, bei der massvollen Mehrheit zu bleiben, die bereits eine enorme Ausweitung der Verfügungsfreiheit, namentlich zugunsten von Konkubinatspartnern und -partnerinnen, bringt.

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