Caroni Andrea · Ständerat · 2019-09-12
Caroni Andrea · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion · 2019-09-12
Wortprotokoll
Als meine letzte Wortmeldung habe ich nur noch einen Hinweis zum Übergangsrecht. Das hat uns noch etwas Kopfzerbrechen bereitet. Die vorgesehene Regel ist die, dass ab Inkrafttreten einfach das neue Recht gilt. Das ist aber nicht ganz unproblematisch, denn viele Leute haben ja schon verfügt, und zwar unter dem bisherigen Recht und unter Annahme des bisherigen Rechtes. Da stellt sich halt immer die Frage, was sie denn verfügt hätten, wenn sie um ihre neuen Freiheiten schon gewusst hätten. Ganz besonders wird sich die Frage bei den Pflichtteilen stellen, die jetzt eben kleiner geworden sind. Man kann von folgenden zwei Interpretationen ausgehen, wenn jemand sagt: Ich setze meinen Sohn auf den Pflichtteil. Entweder versteht man es dynamisch: Er meint immer gerade den kleinsten noch möglichen Pflichtteil. Oder man versteht es statisch: Er wollte ihm genauso viel geben, wie damals eben als Pflichtteil möglich war.
Wir haben uns überlegt, ob es eine einfache Regel für das Problem gäbe, und haben herausgefunden: Nein. Wir haben uns dann sogar noch überlegt, ob es eine Regel gäbe, dass man das alte Recht weiterverwenden könnte, wo jemand schon verfügt hat. Wir haben dort sogar noch mit den Experten Kontakt aufgenommen, die früher damit befasst waren. Diese kamen auch zum Schluss, dass es bei einer solchen Übergangsregel offenbar immer mehr Nachteile als Vorteile gibt.
Vielleicht findet der Zweitrat noch das Ei des Kolumbus; aber die RK-SR sah sich leider nicht in der Lage, Ihnen hier eine gewinnbringende Übergangsregelung vorzuschlagen.