Lexipedia

Egger Thomas · Nationalrat · 2019-09-12

Egger Thomas · Nationalrat · Wallis · CVP-Fraktion · 2019-09-12

Wortprotokoll

Nun zu den rechtlichen Grundlagen für die Unesco-Weltnaturerbe-Gebiete. Sie alle kennen den Grossen Aletschgletscher, das Martinsloch in Glarus oder etwa die Fossilienfunde auf dem Monte San Giorgio. Die Welt beneidet uns eigentlich um solche Naturschönheiten; doch schätzen wir diese in der Schweiz auch genügend? Zumindest wenn man sich die rechtlichen Grundlagen anschaut, dann scheint das nicht der Fall zu sein; denn die drei erwähnten Gebiete wurden zwar von der[NB]Unesco als[NB]Naturerbestätten von universeller Bedeutung eingestuft, doch eine rechtliche Grundlage für deren Unterstützung sucht man in der Schweiz vergebens. Die Unterstützung geschieht aktuell basierend auf den Artikeln 13 und 14 des Bundesgesetzes über Natur- und Heimatschutz (NHG), das Sie alle kennen.

Das NHG ist aus dem Jahr 1966. Diese Unesco-Weltnaturerbe-Stätten sind doch etwas neuer. Die Region Schweizer Alpen Jungfrau-Aletsch wurde 2001, der Monte San Giorgio 2003 und die Tektonikarena Sardona 2008 aufgenommen. Dass es diese Gebiete gibt, ist eine sehr erfreuliche Entwicklung; sie zeigt, dass wir in der Schweiz entsprechende Naturschätze von universeller Bedeutung aufzuweisen haben, aber sie haben eben keinen rechtlichen Stellenwert.

Demgegenüber gibt es für die Pärke seit 2007 - da bin ich sehr froh, dass das damals gelungen ist - eine eigenständige rechtliche Grundlage. Diese rechtliche Grundlage führt auch dazu, dass der Bund eine eigenständige Pärkepolitik entwickelt hat. Wie positiv sich das entwickelt hat, wissen wir auch. Es gibt jetzt relativ viele Pärke. Das ist sehr erfreulich, denn sie sind wichtig für die Wertschätzung dieser Landschaften. Sie sind aber auch wichtig für die wirtschaftliche Tätigkeit in diesen Regionen und führen dazu, dass die Akteure in den Regionen auf ein gemeinsames Ziel hinarbeiten.

Demgegenüber fehlt eine solche rechtliche Grundlage für die Unesco-Weltnaturerbe-Stätten. Das hat unter anderem zur Folge, dass auf Bundesebene auch keine klare Strategie für diese Gebiete vorliegt. Die finanzielle Unterstützung der Gebiete ist vom Goodwill des Bundesrates, der Verwaltung und insbesondere auch des Parlamentes abhängig. Eigentlich könnte das Parlament im Rahmen der Budgetberatungen mit einem Federstrich die Unterstützung jederzeit kürzen, und das wollen wir nicht. Denn das ist für die drei Weltnaturerbe-Stätten eine unsichere Situation.

Die Schweiz hat die Unesco-Welterbekonvention ratifiziert und will diese auch in der Schweiz umsetzen. Wenn man sich die Erwartungen ansieht, welche die Welterbekonvention und deren operationelle Richtlinien an die Welterbestätten stellen, dann sieht man, dass die Schweiz weit hinter diesen Richtlinien her hinkt. Es geht z. B. darum, eine nationale Politik zum Erhalt der Welterbestätten zu entwickeln, Managementpläne zu erarbeiten, die Partizipation der wichtigsten Akteure zu fördern, die Planung in der Region abzustimmen, einen nachhaltigen Qualitätstourismus zu fördern, Bildung und Forschung voranzutreiben, sich international zu vernetzen usw. Die Schweiz kann damit die internationalen Erwartungen, zu deren Einhaltung sie sich selber verpflichtet hat, heute nur schwer erfüllen.

Die drei schweizerischen Unesco-Weltnaturerbe-Stätten mit ihren universellen Werten könnten noch viel stärker zu einer nachhaltigen Regionalentwicklung in ihren jeweiligen Regionen beitragen. Dieses Potenzial wird heute nicht genügend ausgeschöpft. Bei den Weltnaturerbe-Stätten geht es auch um eine bessere überregionale und interkantonale Zusammenarbeit. Allein schon die Tektonikarena Sardona umfasst dreizehn Gemeinden und mehrere Kantone, die hier - eben auch auf ein gemeinsames Ziel hin - zusammenarbeiten.

Die Weltnaturerbe-Gebiete sind nicht nur einfach ein Perimeter. Sie sind Modellregionen für die nachhaltige Entwicklung. Sie verdienen deshalb meines Erachtens eine bessere Unterstützung, eine eigenständige rechtliche Grundlage innerhalb des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz, genau so, wie sie auch für die Pärke geschaffen wurde. Hier möchte ich einfach wirklich darauf hinweisen: Dies ist absolut keine Konkurrenz zur Pärkegesetzgebung. Das Netzwerk der Schweizer Pärke unterstützt diesen Vorstoss. Er würde auch dazu führen, dass die bereits eingeleitete bessere - und jetzt schon gute - Zusammenarbeit zwischen den Pärken und den Unesco-Gebieten weiter verstärkt werden kann.

Im Namen der drei Unesco-Gebiete, mit denen dieser Vorstoss auch abgesprochen worden ist, möchte ich Sie bitten, ihn zu unterstützen.