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Hadorn Philipp · Nationalrat · 2019-09-12

Hadorn Philipp · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-09-12

Wortprotokoll

Welche Relevanz meine vorliegende Motion noch hat, darüber lässt sich trefflich streiten. Nach dem missglückten Vorhaben der früheren Medienministerin, alt Bundesrätin Doris Leuthard, ein neues Mediengesetz zu erarbeiten, ist dieses jetzt nun wohl vom Tisch. Mein Vorstoss verlangt eigentlich, in diesem Gesetz etwas zu regeln. Obsolet ist das Anliegen allerdings in keiner Art und Weise.

Unbestreitbar ist, dass die Bedeutung der Medien für die Meinungsbildung von hohem Wert und grosser Wirkung ist. Kaum zu bestreiten ist, dass eine wirkliche Medienvielfalt eine Meinungsvielfalt erst ermöglicht. Auch eine satte Mehrheit Ihrer "Medienkommission", also Ihrer Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen, ist der Ansicht, dass die Medien weiterhin eine Förderung brauchen und diese aufgrund der laufenden digitalen Transformation sogar noch ausgebaut werden müsse. Doch wie ist eine Meinungsvielfalt effektiv zu fördern, wenn die Eigentumsverhältnisse von Medienunternehmen kaschiert sind? Wie kann sichergestellt werden, dass die Vielfalt an Meinungen gefördert wird, wenn das Risiko besteht, dass gar Mittel für die Förderung der Vielfalt faktisch an den gleichen Meinungsmacher gehen, der eben Eigner ganz verschiedener Medien und Titel ist?

Meine Motion verlangt eigentlich nur wenig: Transparenz. Ja, es sollen Rahmenbedingungen geschaffen werden, um die Besitz- und Eigentumsverhältnisse von Medienunternehmen offenzulegen. Der Bundesrat versucht glaubhaft zu machen, dass er einerseits für gewisse Bereiche gar keine Regelungskompetenz habe, andererseits eine umfassende Offenlegungspflicht aber auch gar nicht vorsehe. Das finde ich ziemlich skandalös. Die Motion verlangt die Erarbeitung gesetzlicher Rahmenbedingungen, und der Bundesrat legt in einem schludrigen Zehnzeiler dar, er habe keine Lust - so liest es sich jedenfalls für mich.

Ich bitte Sie, dieses Anliegen der Erhöhung der Transparenz in unserer Medienwelt zu unterstützen. Das Gesetz wird weder in die Eigentumsfreiheit eingreifen noch die Grösse der Medienhäuser angreifen. Die Motion dient schlichtweg dazu, dass öffentlich bekanntwird, wer als Besitzer oder Eignerin das Sagen in einem Medienhaus hat. Wer könnte dagegen sein? Wer hat etwas zu verbergen?

Helfen Sie mir, dem im November 2017 unwilligen Bundesrat heute die Gelegenheit zu geben, Wege aufzuzeigen, wie Bürgerinnen und Bürger, Einwohnerinnen und Einwohner in unserem Land als mündig erachtet werden können, auch Hintergründe zur Kenntnis nehmen und zur Meinungsbildung aufnehmen zu können. Da gibt es gestalterischen Spielraum. Diesen soll der Bundesrat wahrnehmen und uns aufzeigen, wie vorzugehen ist. Danke für Ihre Unterstützung.