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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2019-09-16

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2019-09-16

Wortprotokoll

Ich möchte Sie bitten, Ihrer Kommission zu folgen, die sich bei dieser Hotelschranke jetzt dem Ständerat anschliessen möchte. Sie haben die Argumente des Ständerates ja gehört. Ich möchte hier einfach noch einbringen, was zuletzt im Ständerat diskutiert wurde: Wenn man eine solche Hotelschranke einführen würde, bestünde ja das Risiko eines Streitschlichtungsverfahrens auf internationaler Ebene, weil mutmasslich WTO-Recht verletzt würde. Das würde dazu führen, dass sich ausländische Künstler, da man eine solche Hotelschranke hätte, direkt auf internationales Vertragsrecht stützen könnten und gemäss Urheberrecht eine Entschädigung zugut hätten, während Schweizer Künstler, also inländische Künstler, keine solche Entschädigung erhielten. Ich sage das hier, weil dies ein Argument ist, das im Nationalrat bislang nicht vorgetragen wurde.

Dann möchte ich noch darauf hinweisen, dass auch keine Doppelvergütung vorliegt. Der Hotelbetreiber entrichtet zwar eine Radio- und Fernsehabgabe nach Bundesverfassung, das Entgelt für das Urheberrecht ist aber trotzdem geschuldet, weil er, wenn man so will, in seinen Räumen Sendungen weiterleitet, die dem Urheberrecht und dessen Entschädigung unterliegen.

Ich möchte Sie bitten, hier Ihrer Kommission und damit dem Ständerat zu folgen und diese Differenz noch auszuräumen; das wäre dann die letzte.[GZ]

[VS][GZ]

Angenommen - Adopté