Graber Konrad · Ständerat · 2019-09-16
Graber Konrad · Ständerat · Luzern · CVP-Fraktion · 2019-09-16
Wortprotokoll
Ich möchte dem Antragsteller und Kollegen Hefti schon gar nicht irgendeine unredliche Absicht unterstellen. Aber von der Wirkung her ist dieser Antrag ein Spielen auf Zeit. Wenn Sie einen Antrag auf Rückweisung an den Bundesrat stellen, heisst das, dass wir sicher noch zwei bis drei Jahre keine Lösung auf dem Tisch haben.
Ich erinnere an den Vorvorgänger von Bundespräsident Maurer, Herrn alt Bundesrat Merz, der einmal im Rat gesagt hat, er werde uns keine Vorlage präsentieren, weil die Lager etwa gleich stark seien: Es gebe gleich viel Bundesratsparteien, die für eine Individualbesteuerung seien, wie solche, die für ein Splitting seien. Das Gleiche gelte auch für die Verbände und die anderen Institutionen, die für die Vernehmlassung beigezogen würden. Man hat dann einen Kunstgriff gemacht und einen Abzug für Ehepaare geschaffen. Damit wurde das Problem aber nicht gelöst, sondern vertagt: Es gab eine Initiative usw.; Sie kennen die Geschichte. [PAGE 708]
Mir scheint der Satz ganz zu Beginn der Botschaft zur Vorlage auf Seite 2135 zentral zu sein. Der Bundesrat schreibt: "Die Gesetzesvorlage verfolgt das Ziel, eine im Einklang mit der Verfassung stehende Ehepaar- und Familienbesteuerung mit möglichst ausgewogenen Belastungsrelationen zu verankern." Das ist das Ziel, das der Bundesrat hier präsentiert: eine Konformität mit der Verfassung. Wir wissen, dass wir seit Jahren nicht konform sind mit der Verfassung, weshalb ich gegen den Antrag, nochmals Jahre zu warten, opponieren muss.
Wenn Sie schauen, wie die Diskussion heute gelaufen ist - Minderheitsantrag Hefti, Minderheitsantrag Caroni und dann Frau Fetz -, dann sehen Sie: Alle wollen etwas anderes. Herr Hefti propagiert das Waadtländer Modell; Frau Fetz will eine möglichst modifizierte Individualbesteuerung, die ganz einfach zu vollziehen sei, weil die Leute nach ihrer Auffassung offensichtlich bereits heute zwei Steuererklärungen erfassen - die Stellungnahme der Kantone ist ihr dabei egal, usw.
In dieser Frage drehen wir uns also im Kreis. Mit dem Minderheitsantrag auf Rückweisung - das muss ich Ihnen sagen - werden wir uns weiter im Kreis drehen.
Der Sprecher der Kommission hat ausgeführt - auf Seite 2150f. in der Botschaft ist das dargelegt -, was der Bundesrat bereits an Modellen geprüft hat: Korrekturen am geltenden Mehrfachtarifmodell des Bundes, Splittingsystem, modifizierte Individualbesteuerung - genau das, was Frau Fetz jetzt propagiert hat -, Mehrfachtarif mit alternativer Steuerberechnung, Veranlagungswahlrecht. Also alles, was zu prüfen war, wurde geprüft. Sie können schon noch eine Ehrenrunde einlegen. Aber klüger werden Sie nicht dabei, und am Schluss ist die Frage wahrscheinlich politisch zu entscheiden.
Ich möchte auch daran erinnern, dass wir damals, bei der Behandlung der Initiative, zwei Komponenten zu beurteilen hatten. Es ist einmal die Steuerkomponente, die jetzt wieder auf dem Tisch liegt. Damals habe ich hier im Rat den Antrag gestellt, den unglücklichen Ehebegriff zu modifizieren, also selber einen Gegenentwurf zu konzipieren. Dem wurde im Rat nicht stattgegeben. Ich hatte damals den Eindruck, dass das zum Teil auch etwas taktisch motiviert war. Aber dieser Antrag lag auch auf dem Tisch.
Ein weiterer Bereich sind die Sozialversicherungen. Von denen spricht heute kein Mensch. Aber das ist natürlich ebenso wichtig und wird dann auch zu lösen sein, dies wahrscheinlich in einem separaten Paket zur Witwenrente AHV. Gleichzeitig stellt sich dann die Frage der Rentenkürzung von 50 Prozent. Viele Ehepaare beurteilen es als übertriebene Versicherungsbeitragsprämie, wenn sie lebenslänglich 50 Prozent ihrer Rente bezahlen müssen, um einen Versicherungsschutz zu erhalten. Dies wird heute von Ehepaaren als zu hoch beurteilt. Auch das ist dann noch zu klären und einer Lösung zuzuführen.
Nach meiner Auffassung sind alle Varianten, die zu prüfen waren, geprüft worden. Wenn man sie anhand der Vorlage des Bundesrates modifizieren will, ist das in der Detailberatung möglich. Daher stelle ich mich gegen diese Anträge auf Rückweisung. Ich bin wirklich der Auffassung, dass wir heute Nägel mit Köpfen machen sollten. Wir sind verpflichtet, der Verfassung nachzuleben. Wir können es uns nicht leisten, auch nicht als Legislative, über Jahre im Widerspruch zur heute geltenden Verfassung zu stehen. Wir können es uns nicht leisten, das Geschäft nochmals zwei, drei Jahre mit einem offenen Ausgang zu verschieben. Ob Sie dann in zwei, drei Jahren eine Lösung bekommen, ist absolut offen. Es ist nicht garantiert, dass wir in zwei, drei Jahren klüger sind, als wir es vor zehn Jahren waren, als sich Bundesrat Merz aus diesem Geschäft zurückgezogen hatte.
Es liegt heute eine Vorlage auf dem Tisch. Wir sollten diese nun beraten und ihr letztlich auch zustimmen.