Flückiger-Bäni Sylvia · Nationalrat · 2019-09-17
Flückiger-Bäni Sylvia · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-09-17
Wortprotokoll
Ich spreche namens der SVP-Fraktion über diese Vorlage.
Wenn man etwas vermischt, kommt meistens etwas Besseres heraus; es kommt darauf an, was es dann ist. Zur Erinnerung: Der Bundesrat will Steuerabzüge für die externe Kinderbetreuung erhöhen. Die vorgeschlagene Änderung betrifft die direkte Bundessteuer, und dazu braucht es eben eine Gesetzesanpassung. Die Vorlage entstand im Rahmen der Fachkräfte-Initiative. Sie möchte negative Erwerbsanreize im Steuersystem reduzieren. Der Bundesrat schlug deshalb vor, mit einem Abzug von 25[NB]000 Franken pro Kind insbesondere gut qualifizierte Mütter in den Arbeitsprozess zurückzubringen, und präsentierte dies als Massnahme, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Ob das dann wirklich aufgeht, musste ich mich auch fragen.
Seit 2011 kennt der Bund einen Steuerabzug für die Drittbetreuung von Kindern unter 14 Jahren. Abzugsfähig sind dabei nur die tatsächlichen Kosten; sie sind bei maximal 10[NB]000 Franken pro Kind gedeckelt. Diese Abzüge sind an eine Erwerbstätigkeit oder Ausbildung gekoppelt.
Aus Sicht der SVP ist die generelle Erhöhung der Abzugsberechtigung pro Kind für Eltern, die ihre Kinder selber betreuen, zentral. Deshalb unterstützt die SVP-Fraktion die Erhöhung auf 10[NB]000 Franken für Familien, die ihre Kinder selber betreuen. Die Erhöhung der Abzüge von 6500 auf 10[NB]000 Franken für nichtfremdbetreute Kinder wurde vom Nationalrat am 12. März 2019 mit 100 zu 92 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen.
Der Ständerat will diese Erhöhung nicht akzeptieren. In der WAK-NR wurde dieser Beschluss am 18. August 2019 nach einer Abstimmung mit 12 zu 12 Stimmen durch Stichentscheid des Präsidenten unterstützt. Jetzt muss man schon sagen, dass der Beschluss des Ständerates die Gutsituierten oder, wenn Sie so wollen, die Reichen privilegiert, weil man die effektiv ausgewiesenen Kosten für die Kinderbetreuung bis 25[NB]000 Franken abziehen kann. Neu soll also das Zweieinhalbfache für Drittbetreuung abgezogen werden können.
Es ist nicht einzusehen, wieso man Familien, die ihre Kinderbetreuung vollumfänglich selber übernehmen und dadurch auf ein Einkommen verzichten, nicht entgegenkommen und den Betrag von 6500 auf 10[NB]000 Franken erhöhen soll, es sei denn, man wolle eine neue Diskriminierung schaffen. Das haben wir ja bereits mit der Heiratsstrafe bei den Steuern und bei den AHV-Renten - eine Ungerechtigkeit, die man bis heute nicht aus der Welt schaffen konnte.
Es stimmt natürlich schon, dass die Erhöhung des Abzugs auf 10[NB]000 Franken pro Kind, wie sie vom Nationalrat beschlossen wurde, zulasten des Bundes geht. Bei dieser Variante werden 320 Millionen Franken ausgegeben, 280 Millionen vom Bund und 40 Millionen von den Kantonen. Die Variante des Ständerates hätte nur 12 Millionen Franken Kosten zur Folge, 10 Millionen für den Bund und 2 Millionen für die Kantone. Ich frage mich zwar, muss ich Ihnen sagen, wie man auf diese 12 Millionen kommt, weil man die Nachfrage für Kinderfremdbetreuung bei einer gleichzeitigen Erhöhung der Abzugsgrenze gar nicht voraussagen kann.
Kinderbetreuung ist eine schöne, aber auch sehr intensive und verantwortungsvolle Arbeit. Die Unterstützung haben deshalb vor allem diejenigen Familien verdient, welche sich selber um die Kinderbetreuung kümmern und dadurch auf ein Einkommen verzichten. Auf jeden Fall setzen wir uns bei der SVP für diese soziale Massnahme ein, wie sie der Nationalrat in Artikel 35 Absatz 1 Buchstabe a mit der Erhöhung von 6500 auf 10[NB]000 Franken beschlossen hatte.
Wir erhoffen uns dabei Ihre Unterstützung, indem Sie der Mehrheit, also der Version des Nationalrates, folgen.