AB 25104
Lustenberger Ruedi · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-09-23
Wortprotokoll
Die CVP-Fraktion hat die Frage der subsidiären föderalistischen Mitwirkungsrechte im Bewilligungsverfahren intensiv diskutiert. Grundsätzlich haben wir in erster Linie eine Güterabwägung vorzunehmen, und zwar zwischen direktdemokratischer Basismitwirkung einerseits und der landesweiten Verantwortung, für die Entsorgung in Zukunft selber besorgt sein zu müssen, andererseits. Bei dieser Güterabwägung hat der Ständerat, notabene als Vertreter der Kantone, einen Weg beschritten, den man ihm im Voraus wohl kaum zugetraut hätte.
Der Ständerat geht in der Frage der Mitwirkungsrechte der Kantone im Bewilligungsverfahren auf Distanz zum Bundesrat und schlägt für zukünftige Projekte eine zwar pragmatische, aber für die Schweiz doch erstmalige Lösung vor: ein Verfahren, welches im Bewilligungsprozess das Mitspracherecht der Kantone einschränkt. Eine Mehrheit unserer Fraktion will dem Ständerat folgen, um aus diesen pragmatischen Gründen endlich zu einem Ziel zu gelangen. Eine Minderheit der Fraktion möchte den Standortkantonen eine Vorrangstellung einräumen, dies im Sinne des föderalistischen Prinzips und der Achtung der kantonalen Hoheitsrechte.
Ich habe jetzt zu Artikel 43 gesprochen; mein Votum gilt ebenfalls für die beiden Anträge zu Artikel 47 und Artikel 48. Ich werde mich zu diesen beiden nicht mehr äussern.