Föhn Peter · Ständerat · 2019-09-17
Föhn Peter · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-09-17
Wortprotokoll
Ja, ich staune ein bisschen. Eigentlich will ich dem Bundesrat mit meiner Motion den Rücken stärken. Das will der Bundesrat offenbar nicht. Also scheint er stark genug zu sein, auch ohne meine Unterstützung zum Ziel zu kommen.
Aber jetzt der Reihe nach: Mit meiner Motion fordere ich den Bundesrat auf, weder mit der EU noch mit anderen Staaten bilaterale oder multilaterale Abkommen abzuschliessen, die eine Verpflichtung zur zwingenden Rechtsübernahme beinhalten, und keine Abkommen abzuschliessen, welche die Gerichtsbarkeit der Gegenpartei zur Streitentscheidung vorsehen. Weshalb? In der Bundesverfassung steht in Artikel 2 Absatz 1 klar: "Die Schweizerische Eidgenossenschaft schützt die Freiheit und die Rechte des Volkes und wahrt die Unabhängigkeit und die Sicherheit des Landes."
Ich komme zuerst zum Rahmenabkommen, zum institutionellen Abkommen. Worüber wird da vor allem gesprochen? Es wird gesprochen über die drei Punkte, die mit Brüssel ausgehandelt werden sollten, bei denen man aber nicht zum Ziel kam: über den Lohnschutz, über die Unionsbürgerrichtlinie und eben drittens über die staatlichen Beihilfen.
Aber die zentralen Fragen werden kaum thematisiert, auch vom Bundesrat in seiner Begründung nicht; nur am Schluss in einem kleinen Abschnitt schreibt er, wie das Vorgehen sein könnte. Für mich sind die zentralen Fragen eben erstens jene der automatischen oder zwingenden Rechtsübernahme, die sogenannte dynamische Rechtsübernahme von EU-Recht - ein sehr, sehr schöner Ausdruck -, und dann zweitens jene der Gerichtsbarkeit durch den Gerichtshof der EU. Wir würden also sogar unsere Rechtshoheit verlieren, diejenige unseres eigenen Landes; das, glaube ich, will weder die Schweizerin noch der Schweizer. Letztendlich heisst das eben, wir würden unter Umständen - eigentlich nicht nur unter Umständen - die direkte Demokratie verlieren. Jetzt geht es mir natürlich um Folgendes: Egal, was für ein Vertrag das ist, er darf auf keinen Fall gegen den Zweckartikel unserer Bundesverfassung verstossen, der die Rechte des Volkes und die Unabhängigkeit des Landes garantiert. Diese beiden Sachen stehen über allem; das muss auch weiterhin gewahrt bleiben.
Der Bundesrat sagt bei seiner Auslegung und seinen Ausführungen natürlich, dass das zu zusätzlichen Handelshürden führen, den Marktzugang erschweren oder Schweizer Akteure benachteiligen könnte. Ich bin auch Unternehmer und mache auch Geschäfte über die Grenzen - ich weiss, was das heisst. Eine Frage müssen wir uns aber stellen: Was gewichten wir höher, die zusätzlichen Auflagen oder letztendlich die Freiheit, die wir dann zum Teil aufgeben würden?
Der Bundesrat beteuert weiter, dass die Übernahme von EU-Recht einen selbstständigen Entscheid der Schweiz weiterhin ermögliche und dass wir weiterhin frei entscheiden könnten. Er schreibt: "Das institutionelle Rahmenabkommen sieht hierfür auch ausreichend lange Übernahmefristen vor." "Ausreichend lange Übernahmefristen" - mit diesem Satz sagt er also, dass es Einschränkungen geben wird, dass wir aber die Übergangsfristen bewahren werden und uns mit diesen Übergangsfristen anpassen können.
Dann muss ich noch etwas zum institutionellen Rahmenabkommen sagen: Was heisst eigentlich "institutionell"? Es heisst nichts anderes als "dazugehörend". Wir sollten also schon zur EU gehören; nur, dass das als Klammerbemerkung schon gesagt ist.
In einem Schlussabschnitt zeigt der Bundesrat auf, wie der sogenannte Streitbeilegungsmechanismus vorgesehen ist und dass der Gemischte Ausschuss versuchen wird, eine einvernehmliche Lösung anzustreben. Gelingt dies nicht, kann jede Vertragspartei die Einsetzung eines paritätischen Schiedsgerichtes verlangen. Wenn das Schiedsgericht nicht so entscheiden kann, dass beide Parteien einverstanden sind - das Volk könnte ja auch Nein sagen -, dann würde der Europäische Gerichtshof entscheiden. Das Schiedsgericht hätte dies dann umzusetzen.
Nach diesem Abschnittchen, das einen Fünftel der gesamten Begründung ausmacht - das ist für mich das Entscheidende, genau dieses Abschnittchen -, kommt noch ein nichtssagender Satz, und dann ist fertig. Es wird gar nichts von den Retorsionsmassnahmen, nichts von den sogenannten Ausgleichsmassnahmen - ein sehr schönes Wort - geschrieben. Es ist dann einfach fertig. Das übersehen wir grosszügig.
Ich bin nie willens, unsere gelebte direkte Demokratie indirekt über die EU-Machenschaften austricksen zu lassen. Ich glaube, Sie sind auch nicht willens, sich in diesen Sumpf zu begeben; Sie sind willens, dem Bundesrat den Rücken zu stärken. Mit meinem Vorstoss möchte ich dem Bundesrat den Rücken stärken, sodass er in Brüssel sagen kann: Wir haben noch ein Volk hinter uns, und das will die gelebte Demokratie hochhalten, will sie weiter hochhalten usw. Ich glaube, hier können und müssen wir ansetzen.
Verstehen Sie mich richtig: Es geht mir jetzt nicht nur um die EU, das steht hier klar und deutlich; es geht mir um alle Staaten, denn es steht nicht nur der Rahmenvertrag an. Denken Sie an die klammheimliche Übernahme des Migrationspakts, den man eigentlich unterzeichnen wollte, ohne irgendwo anzuklopfen. Es stehen weitere solche Pakte an: Umwelt-, Flüchtlingspakt usw. Die gescheiten Worte "Soft Law" lassen grüssen, werden aber leider auf unsere nächsten Generationen zurückfallen. Ich garantiere Ihnen, diese Soft Laws werden dann sehr, sehr schnell zu Hard Laws, das heisst werden dann sehr schnell rechtlich verbindlich sein.
Unsere Souveränität, mit der gelebten direkten Demokratie, werden und wollen wir hochhalten. Die direkte Demokratie werden wir nie aufgeben. Die Bundesverfassung ist und bleibt das höchste Gut respektive die erste Schrift für Volk und Stände. Deshalb will ich eben diesem Satz nachleben: "Die Schweizerische Eidgenossenschaft schützt die Freiheit und die Rechte des Volkes, wahrt die Unabhängigkeit und die Sicherheit des Landes."
Deshalb bitte ich Sie dringend, dieser Motion zuzustimmen - auch jetzt vor den Wahlen. Ich habe gedacht, ich reiche diese Motion noch in meiner Amtszeit ein, weil das für mich die Zukunft ist und die Zukunft bleiben wird. [PAGE 731]