Siegenthaler Heinz · Nationalrat · 2019-09-17
Siegenthaler Heinz · Nationalrat · Bern · Fraktion BD · 2019-09-17
Wortprotokoll
Ich spreche im Namen der BDP-Fraktion und äussere mich im gleichen Votum auch zu den Minderheitsanträgen.
Für die BDP ist die vorliegende Immobilienbotschaft klar und bezüglich Kosten nachvollziehbar. Die aufgeführten Investitionen des Bundes im Bereich Immobilien erscheinen uns sinnvoll und die Höhe der Ausgaben plausibel dargelegt. Wir stimmen daher dieser Vorlage zu.
Aus Zeitgründen äussere ich mich zu den Minderheitsanträgen bereits im Eintretensvotum. Am 6. Juni 2016 wurde die Asylgesetzrevision in einer Volksabstimmung durch die Bürgerinnen und Bürger bestätigt. Das bedeutet unter anderem, dass der Bund die nötigen Infrastrukturen zur Verfügung stellt, um schnellere Abläufe im Asylbereich zu ermöglichen. Diese sind nicht gratis zu haben; das ist wohl allen klar. Die drei Projekte der Bundesasylzentren gehören nun zur Umsetzung des revidierten Gesetzes, das durch eine Volksabstimmung bestätigt wurde. Es geht um die Bereitstellung von genügend Asylplätzen, welche im Bedarfsfall zur Verfügung stehen. Die Zahlen der Asylgesuche schwanken sehr stark. Im Moment sind sie tief, aber das kann sich ändern - das wissen wir aus Erfahrung. Damit das Gesetz praxistauglich ist, braucht es diese Schwankungstauglichkeit auch im Bereich der Immobilien. Wenn wir auf den Ausbau verzichten, müssten wir im Bedarfsfall auf temporäre Provisorien zurückgreifen. Diese sind, wie die Erfahrung schon gezeigt hat, weder wirtschaftlich noch praktikabel. Kurz gesagt: Wenn wir jetzt nur aufgrund der aktuell tiefen Zahlen bei den Asylgesuchen eine Vollbremsung machen, wird es letztlich viel teurer werden.
Die Anträge, welche sich konkret gegen einzelne Bauvorhaben zur Umsetzung des Asylgesetzes richten, torpedieren das neue Konzept zur rascheren und effizienteren [PAGE 1613] Abwicklung des Asylverfahrens. Wer mit dem neuen Asylgesetz nicht einverstanden ist, sollte das Gesetz ändern und nicht dessen Umsetzung verhindern. Daher werden wir die Minderheitsanträge I, II und III (Schwander) ablehnen.