Wicki Hans · Ständerat · 2019-09-17
Wicki Hans · Ständerat · Nidwalden · FDP-Liberale Fraktion · 2019-09-17
Wortprotokoll
In Artikel 7 Absatz 2 werden die Zutaten und Höchstmengen geregelt, die in Tabakprodukten zum oralen Gebrauch und in nikotinhaltigen Flüssigkeiten verwendet werden dürfen. Im Anhang 2 auf Seite 28 der deutschen Fahne steht nun, dass für nikotinhaltige Flüssigkeiten eine Höchstmenge von 20 Milligramm pro Milliliter erlaubt ist. Nun muss man wissen, was eine Emission von 20 Milligramm eben bedeutet. Zum Vergleich: Eine Zigarette erzeugt eine Emission von 60 Milligramm. Emission ist eben nicht gleichbedeutend mit dem, was dann schlussendlich auch im Körper bzw. in den Organen ankommt. Das ist nämlich weniger. Aber die Emission, die von der Zigarette ausgeht, beträgt 60 Milligramm. Im Anhang 2 würden wir mit 20 Milligramm Emission also grundsätzlich superleichte Zigaretten erlauben. Ich erlaube mir schon die Frage, ob wir wirklich ein neues Produkt zulassen wollen oder ob es nicht besser wäre, wenn wir ein Ausstiegsprodukt ermöglichen würden.
Ich schlage Ihnen mit meinem Antrag vor, die Höchstmenge so zu definieren, dass wir ein Ausstiegsprodukt ermöglichen. Obwohl E-Zigaretten und auch Dampfprodukte eine naheliegende Option für erwachsene Raucherinnen und Raucher wären, ist die gegenwärtige Höchstkonzentration von Nikotin von 20 Milligramm für viele Raucherinnen und Raucher eben nicht ausreichend, um einen Wechsel auf weniger schädliche Konzentrationen vollziehen zu können. Eine höhere Nikotinkonzentration von mindestens 60 Milligramm pro Milliliter würde eben einen Wechsel auf das weniger schädliche Produkt erleichtern, da der Nikotinbedarf von den Rauchern so gedeckt werden könnte. Wenn ein Raucher nicht die Nikotinmenge erhält, die er benötigt, dann kann er den Wechsel zur elektronischen Zigarette gar nicht vollziehen, oder dieser wird ihm stark erschwert. Auch das Risiko eines Rückfalls wird dadurch erhöht.
Nun gut, jetzt können Sie sagen, es gibt ja bereits solche Produkte, die den Rauchstopp fördern sollen, und wir müssen keine weiteren Produkte mehr schaffen. Aber ich muss Ihnen leider sagen, dass die herkömmlichen Rauchstopp-Produkte wie Nikotinpflaster oder Nikotinkaugummi eben nicht wirksam genug sind. Mit diesen Mitteln haben wir zurzeit lediglich eine Erfolgsquote zwischen 3 und 8 Prozent.
E-Zigaretten wären eine hilfreiche Alternative für erwachsene Raucher, da sie weniger schädlich sind. Die Gesundheitsorganisation in England, die Public Health England, empfiehlt deshalb: "Wenn Sie nicht rauchen, dann fangen Sie nicht an; wenn Sie rauchen, dann wechseln Sie zu E-Zigaretten." Der Vorteil von E-Zigaretten ist nämlich, dass man den Nikotingehalt etwas dosieren und damit spielen kann. Wenn ich z. B. mit 60 Milligramm beginne, dann habe ich de facto den Nikotinkonsum einer normalen Zigarette. Ich kann dann die Flüssigkeiten mit weniger Nikotingehalt wählen, sodass ich am Ende dieses Zyklus auf null bin und damit zum Nichtraucher geworden bin, ohne dass ich mich einem extremen körperlichen Entzug unterziehen musste. Das Ziel der Prävention, nämlich in der Schweiz weniger Raucher zu haben, würden wir so auch erreichen.
Aus diesem Grund bitte ich Sie, meinem Einzelantrag zuzustimmen.